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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wenn die Mindestzeiten für die Weiterbildungsabschnitte erreicht sind, wird ab dann monatsweise (evtl. sogar genauer) anerkannt.
    Also wenn du irgendwo 11 Monate warst, werden auch 11 Monate anerkannt und nicht nur 6.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #12
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Gibt´s für dich denn keine Möglichkeit, den 6. Monat noch mitzunehmen? Evtl. vorher vermehrt Dienste und Überstunden machen, Urlaub ansparen und den letzten Monate quasi abbummeln?
    Ja schon, zum 30.04. wären es dann 2,5 Jahre Weiterbildungszeit. Und bis zum 30.06. (Quartalsende) möchte ich eigentlich nicht mehr bleiben.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Sorry, ich hatte überlesen, dass du die 6 Mindestmonate ja schon locker voll hast.

    Ne- mach dir keinen Kopf. Du bekommst alle Monate angerechnet, die du da warst (sofern der Chef die entsprechende Weiterbildungsermächtigung hast)
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  4. #14
    the day after
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    Auch nochmal zur Nachfrage:
    Du bist doch seit 2011 in der aktuellen Klinik, da bist du doch bereits weit über die minimalen 6 Monate - es verfallen also gar keine Monate.

    Und Auflösungsvertrag: gar kein Problem, warum auch? Lass dich von den Leuten nicht verunsichern!



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  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Er hat wohl gedacht, dass nur jeweils volle 6-Monatsabschnitte angerechnet werden. Also die letzten 5 Monate nicht.
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