Warum solltest du?????
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Hallo zusammen!
Ich arbeite als Assistenzarzt in der Inneren in einem kommunalen Haus mit auf 2 Jahre befristetem
Arbeitsvertrag (bis 06/2014). Es ist jedoch noch unklar, ob mein Vertrag verlängert wird bzw. ich
überlege, ob ich nicht schon vorher kündigen soll (mieses Arbeitsklima etc.).
Hierzu habe ich folgende Frage:
Muss ich dann bei "Auslaufenlassen" des Vertrages bzw. selbstständiger Kündigung von der Klinik
übernommene Fortbildungskosten (für Kongress, Sono-Kurs) an diese zurückerstatten, auch wenn
hierzu nichts schriftlich vereinbart wurde?
Wie sind Eure Erfahrungen hierzu?
Vielen Dank für die Antworten!
Warum solltest du?????
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Äh, nein. Oder liegen die Fortbildungn in der Zukunft, also nach Vertragsende?
LG
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
Sowas wird schriftlich vereinbart. Nichts Schriftliches? Nichts zurückzahlen!
Ich kenne es von besonders kostenintensiven Fortbildungen, dass ein Vertrag gemacht wird mit Zeitangaben und prozentualen Rückzahlungen an die Firma (z.B. nach einem Jahr 50 % der Kosten, nach 2 Jahren 25 % der Kosten, nach 3 Jahren 0%) bei eigener Kündigung oder Kündigung seitens der Firma aufgrund Fehlverhaltens.
Beraube niemanden seiner Hoffnung.
Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
(Rumi)
Du solltest wissen, dass du dich 3 Monate vor Ende des befristeten Vertrags arbeitssuchend melden muss. Und wenn du kündigst, kriegt du kein Arbeitslosengeld.
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami