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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    08.01.2012
    Beiträge
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    Hallo zusammen!

    Ich arbeite als Assistenzarzt in der Inneren in einem kommunalen Haus mit auf 2 Jahre befristetem
    Arbeitsvertrag (bis 06/2014). Es ist jedoch noch unklar, ob mein Vertrag verlängert wird bzw. ich
    überlege, ob ich nicht schon vorher kündigen soll (mieses Arbeitsklima etc.).

    Hierzu habe ich folgende Frage:
    Muss ich dann bei "Auslaufenlassen" des Vertrages bzw. selbstständiger Kündigung von der Klinik
    übernommene Fortbildungskosten (für Kongress, Sono-Kurs) an diese zurückerstatten, auch wenn
    hierzu nichts schriftlich vereinbart wurde?

    Wie sind Eure Erfahrungen hierzu?

    Vielen Dank für die Antworten!



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.371
    Warum solltest du?????
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Äh, nein. Oder liegen die Fortbildungn in der Zukunft, also nach Vertragsende?

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
    Mitglied seit
    06.07.2012
    Ort
    Hinter den sieben Bergen, bei den sieben Zwergen
    Semester:
    7 [loading...]
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    3.005
    Zitat Zitat von laborfan Beitrag anzeigen
    Hierzu habe ich folgende Frage:
    Muss ich dann bei "Auslaufenlassen" des Vertrages bzw. selbstständiger Kündigung von der Klinik
    übernommene Fortbildungskosten (für Kongress, Sono-Kurs) an diese zurückerstatten, auch wenn
    hierzu nichts schriftlich vereinbart wurde?
    Sowas wird schriftlich vereinbart. Nichts Schriftliches? Nichts zurückzahlen!

    Ich kenne es von besonders kostenintensiven Fortbildungen, dass ein Vertrag gemacht wird mit Zeitangaben und prozentualen Rückzahlungen an die Firma (z.B. nach einem Jahr 50 % der Kosten, nach 2 Jahren 25 % der Kosten, nach 3 Jahren 0%) bei eigener Kündigung oder Kündigung seitens der Firma aufgrund Fehlverhaltens.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



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  5. #5
    unsensibel Avatar von Lava
    Mitglied seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
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    30.094

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    Du solltest wissen, dass du dich 3 Monate vor Ende des befristeten Vertrags arbeitssuchend melden muss. Und wenn du kündigst, kriegt du kein Arbeitslosengeld.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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