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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Bei uns gibt es immer wieder Einladungen zu kurzen Tests oder Umfragen, manchmal mit Entlohnung. Weiß jemand von euch, wie das mit der Stundengrenze ist? Man darf doch als Student im Semester nicht über 20 Stunden Arbeit kommen, sonst ist man für die Krankenkasse kein "Vollzeit-Student" mehr. Wie ist das bei solch kurzen Jobs? Zählt das da mit hinein oder wie wird das abgerechnet?



  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    Zitat Zitat von Nurse4U Beitrag anzeigen
    Bei uns gibt es immer wieder Einladungen zu kurzen Tests oder Umfragen, manchmal mit Entlohnung. Weiß jemand von euch, wie das mit der Stundengrenze ist? Man darf doch als Student im Semester nicht über 20 Stunden Arbeit kommen, sonst ist man für die Krankenkasse kein "Vollzeit-Student" mehr. Wie ist das bei solch kurzen Jobs? Zählt das da mit hinein oder wie wird das abgerechnet?
    wie wird das denn bezahlt? Über Lohnsteuerkarte? Ich weiß nicht, wie die nachvollziehen wollen, wieviele Stunden man da tatsächlich gearbeitet hat...
    "I don't know the secret of success, but the secret of failure is to try to please everybody."
    (Bill Cosby)



  3. #8
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    Genau das habe ich mich auch gefragt. Oder bekommt man das Geld einfach auf die Hand und gut ist?



  4. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von Suse77
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    Ich denke das gilt als "Aufwandsentschädigung" und nicht richtig als Lohn/Gehalt. Glaube das muss nicht versteuert werden oder zeitlich erfasst werden.



  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von Elvira93
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    Zitat Zitat von Suse77 Beitrag anzeigen
    Ich denke das gilt als "Aufwandsentschädigung" und nicht richtig als Lohn/Gehalt. Glaube das muss nicht versteuert werden oder zeitlich erfasst werden.
    gibt es ne Aufwandsentschädigung nicht nur bei Ehrenämtern?
    If you can dream it, you can do it!

    (Walt Disney)



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