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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Wenn Du das glaubst, dann solltest Du schleunigst mal Deinen eigenen Tarifvertrag durchlesen...
    Guckst du hier!
    Besonders ans Herz möchte ich Dir die Seiten 133-137 legen!
    Da werden Sie geholfen! Und damit solltet ihr schleunigst mal zur MAV und zur Personalverwaltung gehen und rückwirkend für die letzten 6 Monate ebenfalls die Zuschläge fordern! Und auch für die Zukunft fordern. Damit habt ihr zumindest schon mal die rechtlichen Voraussetzungen getroffen, dass zumindest ab dem Zeitpunkt nix mehr verjährt....
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  2. #7
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    Den kenne ich.

    §39 (2) Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit und für die Zeit der Rufbereitschaft werden Zeitzuschläge nicht gezahlt.

    Auf S. 133-137 steht nichts von Zuschlägen, nur wie der Bereitschaftsdienst gewertet wird (z.B. Stufe C: 65 %). Immerhin gibt es für Bereitschaft Überstundenzuschlag (15 %)...



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  3. #8
    Administrator Avatar von Brutus
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    Jung, Du bis Aaaazt! Dann musse natürlich auch bei den Ärzten gucken:
    Seite 133: Anlage 11 Regelung für Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte/innen, Hebammen usw....
    1 und 2 sind der übliche Blah von wegen Arbeitszeit und Ausnahmen, etc.
    Ab 3 wird es interessant: 3 = Bewertung der Dienststufen.
    3b: Zuschläge für Anzahl der BD.
    4 Überstundenvergütung!
    5 FZA und Verrechnung.
    Beispiel gefällig:
    Du macht einen BD der Stufe D = 55% bezahlt.
    Es sei Dein 1.-8. Dienst in diesem Monat: = +25% => 55%+25% = 80%... Damit bekommst Du in den ersten 8 Diensten des Monats 80% des normalen Stundensatzes bezahlt, ab dem 9. bis zum 12. Dienst 90% und ab dem 13. Dienst 100%.
    Auf diese berechnete Arbeitszeit wird dann noch laut (4) die Überstundenvergütung gezahlt nach §39 Absatz 3, Unterabsatz 2.
    Das Stundenentgelt im Sinne des Absatzes 1 ist für jede Entgeltgruppe in der Anlage 3 festgelegt.
    Überstundenentgelt ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des Entgelts des Dienstnehmers nach §20 Absatz 9 Satz 3 zuzüglich des Zeitzuschlags nach Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a).
    Der Rest bezieht sich dann auf die Regelungen zum FZA, Rufdienst, etc...

    Das vertrackte an diesen AVR-TV ist, dass die eben nicht nur für die Ärzte geschrieben sind, sondern da sind auch Erzieherinnen, Küster, Organisten, etc. mit erfasst. Und da muss man dann eben an den richtigen Stellen suchen! Und da wird zum Teil eben auf Unterabschnitte der § des allgemeinen Teils verwiesen, ohne das andere Teile (z.B. davor) davon berührt sind!
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  4. #9
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    Guckst du oben, was ich schrieb:

    "z.B. Stufe C: 65 %". (40 % Stufe C + 25 % 1.-8. Dienst = 65 %). Plus 15 % davon Überstundenzuschlag nach §39 Absatz 1 a).

    Ansonsten keine Zuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit bei Bereitschaftsdienst. Hab mich oben falsch ausgedrückt... Mit "keine Zuschläge" meinte ich Nacht-, Samstags-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge. Die 15 % "Überstundenzuschlag" kriegen wir schon.



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  5. #10
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    Die Vergütung für die BD ist natürlich lächerlich. 23-24 Euro pro Stunde, wobei man meistens nicht von BD sondern von einem ganz normalen Dienst reden muss (wir haben beispielsweise am Sa/So deutlich mehr zu tun als in der Woche. Dadurch, dass 8 Stunden als reguläre Arbeitszeit zählt, bekommen wir für so einen Dienst ca 100 Euro. Bin sehr gespannt ob irgendjemand für 100 Euro einen Klempner für 20 Minuten Arbeit findet...



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