"Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestanden sind. Wenn ein Prüfungsteil nicht bestanden wird, so muss nur der nichtbestandene Teil wiederholt werden." Solange das in der Approbationsordnung steht, wird die Prüfung nicht einfach unter den Tisch gekehrt.
Und ja, laut der neuen Approbationsordnung ist die mündliche Prüfung nicht mehr da, die gilt aber erst ab 2024. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass uns die mündliche Prüfung geschenkt wird. Dass sie in großen Hörsälen stattfindet oder als Einzelprüfung halte ich dann eher für wahrscheinlich