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  1. #8081
    Registrierter Benutzer Avatar von Gro?mutter
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    Nachdem heute vormittag der bayerische Ministerpräsident Dr. Söder in einer Pressekonferenz den Katastrophenfall ausgerufen hat, und unter anderem dieses verkündet hat
    Folgende weitere Anordnungen wurden getroffen:
    - Veranstaltungen generell sind nicht mehr erlaubt, außer im unmittelbaren privaten Umfeld, dies gilt bis Ende der Osterferien.
    - Ab Dienstag werden alle Freizeiteinrichtungen geschlossen, dazu zählen insbesondere: Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Spielhallen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Thermen, Tierparks, Volks- und Musikhochschulen sowie Jugendhäuser.
    Weiter wurde die Öffnungszeit der Lebensmittelgeschäfte ausgeweitet, dafür wird aber so gut wie alles andere geschlossen. Gaststätten dürfen nur noch von 6:00 bis 15:00 Uhr öffnen ... etc.
    ist ein Stattfinden jedweder Prüfung eher illusorisch.
    Ja, ich weiß, dass an manchen Universitäten die mündlichen M1-Prüfungen begonnen haben, an anderen fangen sie erst nächste Woche an. Aber wenn sich der bayrische Ministerpräsident hinstellt und dermaßen einschneidende Maßnahmen verkündet, kann doch auch ein Landesprüfungsamt nicht mehr davon ausgehen, dass die Prüflinge unbelastet in die Prüfung gehen.



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  2. #8082
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    Unsere Prüfungen sind aber quasi JETZT, M 2 in 4 Wochen. Wieso beschleunigt man also nicht die definitiven Aussagen zum M1, noch dazu wenn LPA gerne die Kompetenzen hätte. dann muss aber auch was gesagt werden.

    Als Student ist man grad geliefert und rennt gegen jede Menge Wände. Wir sind aber auch nur Menschen und der Stresspegel sowieso hoch.
    Das heißt nicht das man bis zu einem gewissen level nicht verständnis hat, aber für Abiturienten wird auch nach Lösungen gesucht.



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  3. #8083
    Registrierter Benutzer Avatar von Gro?mutter
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    Jetzt muss ich leider doch noch mal mit der Regierungserklärung von Dr. Söder um die Ecke kommen
    1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
    Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
    Ist das Mündliche eine "private Feier"?
    2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
    Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
    Was heißt das nun für die mündliche M1-Prüfung? Treffen sich die Prüflinge mit den Dozenten im Park? Oder zählen die Prüfungsräume zu den "Einrichtungen, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen"?



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  4. #8084
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    Soll man vielleicht mal bei den LPAs anrufen? Vielleicht dumm, aber Kalrheit wäre gut



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  5. #8085
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    Die in Bayern haben zu:
    Hinweis: Vom 16.03.2020 bis einschließlich 27.03.2020 findet kein Parteiverkehr statt.
    Sie erreichen uns in dieser Zeit per E-Mail oder telefonisch.
    Nächste Anrufmöglichkeit ist am Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr.
    Wenn es einer versuchen möchte, hier ist die Nummer: Telefon +49 (89) 2176-2772



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