,,Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt nicht für Staatsprüfungen - die Entscheidung über eine Absage dieser Prüfungen trifft gegebenenfalls das zuständige Ministerium.''
Ich denke dieser Satz ist das Entscheidende. So steht es bei unserer Uni nämlich auch, weshalb wir erstmal von einer Absage ausgegangen sind. Vorher wurde nämlich ebenfalls geschrieben, dass das auch für Bachelor, Master, Staatsexamen gelten würde. Allerdings ist das dieser angefügte Satz bei uns ausschlaggebend gewesen.