„aufgrund der aktuellen Entwicklung wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration der mündlich-praktische Prüfungsteil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung Frühjahr 2020 mit sofortiger Wirkung verschoben. Alle Prüfungskandidaten, die die schriftliche Prüfung bestanden haben sowie alle Prüfungskandidaten, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt den mündlich-praktischen Prüfungsteil bestanden haben, werden in den klinischen Studienabschnitt zugelassen. Diejenigen, die den mündlich-praktischen Prüfungsteil noch nicht ablegen konnten, werden unter dem Vorbehalt des Bestehens der mündlich-praktischen Prüfung in den klinischen Studienabschnitt zugelassen. Weitere Informationen zur Neuterminierung folgen zur gegebenen Zeit.“