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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    Hey,

    ohhh daran hätte ich jetzt auch nicht auf Anhieb gedacht ;). Da bin ich auch ganz groß drin
    Dann werde ich mich wohl mal demnächst nach ner Versicherung erkundigen ^^

    Liebe Grüße



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  2. #7
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Nette Beitrag anzeigen
    Ja genau...die 60€ sind zu verkraften und wenn einen dadurch viel Ärger und noch mehr Kosten erspart bleiben!!!
    Bei den Versicherungsschäden geht es ja nicht nur um das "falsche Behandeln"! Ich dachte da eher an das versehentliche runterfallenlassen von teuren Dingen
    Ich bin schon ein großer Tollpatsch und habe immer Angst versehentlich einen Schallkopf fallen zu lassen, oder über ein Glasfaserkabel vom Ultraschallgerät zu fahren...
    Diese Sachen sind wirklich teuer!
    Wobei Du dann aber unterscheiden musst! Es gibt erstens die Berufshaftpflicht. Die deckt Schäden ab, die durch "falsche" Behandlung usw. entstanden ist (z.B. den Klassiker: Zahnschäden beim Intubieren, etc...). Das ist auch die Versicherung, die im PJ relevant sein dürfte. Auch seitens der Uni.
    Dann gibt es die private Haftpflichtversicherung. Ist in den meisten Berufshaftpflichtversicherungen mit drin, oder gegen schmales Geld zusätzlich als Option buchbar. Diese Versicherung ist m.M.n. Pflicht für jeden! Sei es der heruntergefallene Laptop, die Gartentür, der Einkaufwagen auf dem Parkplatz, der in das andere Auto rutscht, oder eben ein heruntergefallenes medizinisches Bauteil.
    I'm a very stable genius!



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  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    Hey Brutus,

    vielen Dank! Das mit der "normalen" Haftpflicht klingt einleuchtend, eigentlich müssten die sowas ja übernehmen...
    Das heißt ja aber, dass "Behandlungsfehler" seitens der Uni komplett versichert sein müssten, oder?

    Liebe Grüße



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  4. #9
    Platin Mitglied
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    Eine PRIVAT-Haftpflicht-Versicherung sollte jeder Bürger (also auch jeder Arzt) haben.

    Und über die BERUFS-Haftpflicht-Versicherung diskutieren wir schon eine Weile:
    diese ist nach Meinung der meisten, die sich in diesem Thread geäußert haben - trotz der Versicherung über die Uni oder das Lehrkrankenhaus (bei PJ) und Assistenzärztin über den Arbeitgeber =Klinik (für Ärzte) zusätzlich sinnvoll.
    Die Berufshaftpflichtversicherung sollte ggf. bei Behandlungsfehlern bezahlen

    Zitat Zitat von Viehdoc Beitrag anzeigen
    Hey Brutus,

    vielen Dank! Das mit der "normalen" Haftpflicht klingt einleuchtend, eigentlich müssten die sowas ja übernehmen...
    Das heißt ja aber, dass "Behandlungsfehler" seitens der Uni komplett versichert sein müssten, oder?

    Liebe Grüße



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Ich denke auch, dass jeder Bürger in Deutschland über eine private Haftpflicht besitzen sollte....man kann ja nie Wissen, wann man sie braucht. In meinen Augen muss ein Arzt sich auch für seinen Beruf absichern. Denn in der Regel verdient er nicht genug, um mögliche Schäden aus eigenen Mittel zu bezahlen. Denn die Beschädigungen haben manchmal Folgen, mit denen man nicht rechnet. Dort können schnell Summen bis in den 6 stelligen Bereich gehen.



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