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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Liebe Kollegen,

    ich habe gehört, dass für Assitenzärzte, die ihre Weiterbildungszeit in Teilzeit absolvieren, ein Arbeitsvertrag verfasst werden kann, in dem auch Dienste inbegriffen sind, so dass z. B. aus einer 50%- Stelle durch Einbezug der Dienste eine 70%-Stelle wird. Somit verkürzt sich die Weiterbidlungszeit.
    Gibt es so etwas tatsächlich und wie könnte so ein Arbeitsvertrag aussehen?



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    17.03.2006
    Beiträge
    3.731

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    Genau sowas hatte ich zwar noch nicht gehört, ich kann dir aber erzählen wie es bei uns im Haus ist: es gibt 2 Gruppen von Ärzten aus zwei verschiedenen Abteilungen die sich die gleichen Dienste teilen. In der Gruppe in der ich bin wir bekommen die Bereitschaftszeitstunden ausbezahlt, wenn wir also am nächsten Tag in der früh heimgehen machen wir 8 Minusstunden. Die Kollegen der anderen Gruppe bekommen die Zeit nicht ausbezahlt und haben einfach frei. Und wenn sie 2 Wochenendtagdienste und 3 Wochenendnachtdienste zusammen haben, haben sie eine ganze Woche frei. Wir bekommen dafür eben einfach mehr Geld. Wir sind aber alle jeweils auf 100% eingestellt.

    Um was es also geht ist die Diskussion mit dem Arbeitgeber wie er die Dienstzeiten bewertet. Wenn dir die Dienste ausbezahlt werden, dann hast du eine 50%-Stelle mit mehr Geld und wenn du stattdessen Freizeitausgleich bekommst, dann eben eine "reguläre" 70%-Stelle. Einfach verhandeln/diskutieren.



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