Gute Frage! Und das kann dir die Landesärztekammer nicht sagen??? Ich glaube, ich hab damals die 50 ambulanten Eingriffe tatsächlich auch im OP Katalog für die Facharztweiterbildung mitgezählt. Viele Begriffe in der WBO sind sowieso dehnbar. Theoretisch könntest du jede etwas kompliziertere Wundversorgung als OP kodieren und hättest somit einen ambulanten Eingriff. Auf die geforderten 50 Eingriffe kommst du also doppelt und dreifach. Bei den 50 geforderten Eingriffen unter Anleitung oder als erste Assistenz hab ich auch nur grob überschlagen. Du assistierst ja sicherlich bei hunderten von OPs.
Eine genauere Aufschlüsslung der OPs wird ja nur für den Facharztteil gefordert, also kannst du bei der Basisweiterbildung eigentlich irgendwas hinschreiben, was in etwa hinkommt, und dein Chef wird dir das bescheinigen. Kein Mensch dokumentiert jede Wundversorgung, die er macht und jede OP, bei der er assistiert.
Nein. Wenn die Zeit nicht anerkannt wird, wird auch nicht anerkannt, was du in dieser Zeit gemacht hast. Ich hab neulich mal bei der hessischen LÄK angerufen und die meinten, unter Umständen könne man sich aber auch 3 Monate anrechnen lassen. Musst du mal genauer nachfragen.