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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier, zumindest als AA. Ich mache den FA für Ortho/Unfall und bin dabei den Dokubogen auszufüllen. Ich hätte einige Fragen dazu, vielleicht kann mir netterweise jemand helfen?

    1. Der Katalog ist in den Abschnitt "Basisweiterbildung" und "Facharztweiterbildung" aufgeteilt; werden Eingriffe, die man im Zeitraum der "Basisweiterbildung" durchführt, aber im Abschnitt der "Facharztweiterbildung" stehen, anerkannt- und umgekehrt?

    2. Weiterbildungzeiten unter 6 Monaten bei einem Weiterbilder werden nicht anerkannt; werden denn die Eingriffe, die man in dieser Zeit macht, anerkannt?

    In der Vergangenheit waren Anrufe bei der BLAEK leider meist nicht zielführend, im Gegenteil. Schlafende Hunde wecken ist nicht gut...

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!



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  2. #2
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von DocAge Beitrag anzeigen

    1. Der Katalog ist in den Abschnitt "Basisweiterbildung" und "Facharztweiterbildung" aufgeteilt; werden Eingriffe, die man im Zeitraum der "Basisweiterbildung" durchführt, aber im Abschnitt der "Facharztweiterbildung" stehen, anerkannt- und umgekehrt?
    Gute Frage! Und das kann dir die Landesärztekammer nicht sagen??? Ich glaube, ich hab damals die 50 ambulanten Eingriffe tatsächlich auch im OP Katalog für die Facharztweiterbildung mitgezählt. Viele Begriffe in der WBO sind sowieso dehnbar. Theoretisch könntest du jede etwas kompliziertere Wundversorgung als OP kodieren und hättest somit einen ambulanten Eingriff. Auf die geforderten 50 Eingriffe kommst du also doppelt und dreifach. Bei den 50 geforderten Eingriffen unter Anleitung oder als erste Assistenz hab ich auch nur grob überschlagen. Du assistierst ja sicherlich bei hunderten von OPs.
    Eine genauere Aufschlüsslung der OPs wird ja nur für den Facharztteil gefordert, also kannst du bei der Basisweiterbildung eigentlich irgendwas hinschreiben, was in etwa hinkommt, und dein Chef wird dir das bescheinigen. Kein Mensch dokumentiert jede Wundversorgung, die er macht und jede OP, bei der er assistiert.

    Zitat Zitat von DocAge Beitrag anzeigen
    2. Weiterbildungzeiten unter 6 Monaten bei einem Weiterbilder werden nicht anerkannt; werden denn die Eingriffe, die man in dieser Zeit macht, anerkannt?
    Nein. Wenn die Zeit nicht anerkannt wird, wird auch nicht anerkannt, was du in dieser Zeit gemacht hast. Ich hab neulich mal bei der hessischen LÄK angerufen und die meinten, unter Umständen könne man sich aber auch 3 Monate anrechnen lassen. Musst du mal genauer nachfragen.
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    Nein. Wenn die Zeit nicht anerkannt wird, wird auch nicht anerkannt, was du in dieser Zeit gemacht hast. Ich hab neulich mal bei der hessischen LÄK angerufen und die meinten, unter Umständen könne man sich aber auch 3 Monate anrechnen lassen. Musst du mal genauer nachfragen.
    Danke für Deine Antworten. Das habe ich mir fast schon gedacht, wobei in der WBO ja immer eine Unterscheidung zwischen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalt gemacht wird. So gehen ja manche angehenden Allgemeinchirurgen durchaus für 4 Wochen in eine Unfallchir., um gewisse Eingriffe zu machen.

    Anrufe bei der BLAEK sind sinnlos, meist schießt man sich ins eigene Knie...

    Zur ersten Frage: Ich habe viele Eingriffe währende der Basisweiterbildung gemacht, die eigentlich erst später gemacht werden sollten, daher die Frage. Sonst lass ich sie mir einfach im späteren Zeitraum bestätigen...



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  4. #4
    unsensibel Avatar von Lava
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    Im hessischen Logbuch gibt es Gott sei Dank keine Aufschlüsselung nach Zeit. Da zählt nur die Gesamtzahl ganz am Ende. Ich hab mir grad das baden-württembergische Logbuch angesehen und die wollen wirklich jedes Jahr einzeln dokumentiert haben
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  5. #5
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    In Sachsen-Anhalt muss auch jedes einzelne Jahr mit Zahlen nachgewiesen werden



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