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Thema: Hundesitter

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Steph94 Beitrag anzeigen
    Oh danke, das kannte ich noch gar nicht. Wie funktioniert das da mit der Bezahlung?
    Ich glaube du kannst dein Honorar selbst festlegen.



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  2. #7
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    Wobei man sich offiziell ja theoretisch selbstständig machen müsste^^Gerade wenn man das als Nebenjob machen möchte ;)



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  3. #8
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    Zitat Zitat von RockHolly Beitrag anzeigen
    Wobei man sich offiziell ja theoretisch selbstständig machen müsste^^Gerade wenn man das als Nebenjob machen möchte ;)
    Stimmt, das ist ein guter Einwand. Kleinstgewerbe oder so heißt das dann glaube ich.



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  4. #9
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    Habe gerade gesehen, in München und Hannover gibt's das Angebot auch!



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  5. #10
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    Und hier ist auch die Frage mit der Gewerbeanmeldung und den Steuern geklärt (Auszug aus den FAQs von leinentausch.de):

    Muss ich das Einkommen versteuern?
    Einkünfte müssen - wie in jedem anderen Job (z.B. Babysitting) - generell versteuert werden. In Deutschland gilt dabei meinst ein gewisser Freibetrag. Dieser ist abhängig von Deiner persönlichen Situation wie Anstellungsverhältnis, Staatszugehörigkeit, sonstigen Nebeneinkünften usw. Dies kann Dir im Einzelfall nur Dein für Dich zuständiges Finanzamt beantworten. Bitte beachte, dass wir nur unsere Dienstleistung (die Vermittlungsprovision) versteuern und für Deine Dienstleistung keine Steuern abführen. Dafür bist Du (leider) selbst verantwortlich. Leinentausch stellt Dir für diesen Zweck mit jeder Buchung eine Abrechnungen über Dein Betreuungsentgelt zur Verfügung die Du einfach bei Deinem Finanzamt einreichen kannst. Am Besten informierst Du Dich dazu im Vorfeld bei Deinem Finanzamt.


    Muss ich ein Gewerbe anmelden?
    Die genaue Einschätzung ob unsere Hundesitter gewerblich tätig sind, differenziert von Fall zu Fall und von Finanzamt zu Finanzamt. Es hat sich gezeigt, dass die meisten Finanzämter das davon abhängig machen, in welchem finanziellen Umfang das Dogsitting betrieben wird und ob es zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ausreicht - oder zumindest darauf abzielt (!). Desweiteren wird untersucht ob, und wieviel Einkommen Du bereits aus anderer selbstständiger Tätigkeit generierst. Dabei gibt es Freigrenzen, die aber auch individuell unterschiedlich sind (bspw. bist Du ein deutscher Staatsbürger oder ein Bürger aus dem Ausland). Also von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir bitten Euch, diese Frage mit dem für Euch zuständigen Finanzamt zu klären, da es hier leider keine allgemeingültige Aussage gibt. Bitte beachte: Falls Du ein Gewerbe anmeldest, bitten wir Dich den folgenden Abschnitt zum Sachkundenachweis aufmerksam zu lesen. Zeitgleich benötigst Du eigene Versicherungen, da unser Leinentausch Rahmenvertrag (leider) nur für Privatpersonen gilt.



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