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Ist doch eigentlich ganz einfach: Prinzipiell hast du den Prüfungsanspruch an deiner Uni für dieses Fach im Studiengang Humanmedizin verloren. Die allermeisten Unis möchten bei einer Bewerbung bzw. beim Einschreiben wissen, ob du schon irgendwo deinen Prüfungsanspruch endgültig verloren hast. Wenn du es mit "ja" beantwortest, bist du in der Regel bei anderen Unis raus. Wenn du es mit "nein" beantwortest und dir später einer draufkommt, könnte das blöde Konsequenzen haben.
Wenn nun also deine eigene Uni sagt (und auf Aussagen eines Studiendekanats, die du nicht schriftlich hast, würde ich mich nie verlassen, denn es hat sich gezeigt, dass die auch nicht immer wirklich Bescheid wissen... kannst du hier im Forum per Suche ja sehen...), dass du als Zahni den Schein machen dürftest und dann zurück zu den Humanis wechseln könntest, wäre das ungewöhnlich... Dennoch: Wenn die dir das hieb- und stichfest schriftlich geben, wäre es eine Möglichkeit.
Zweithörerschaft ist, soweit man das hier im Forum verfolgen kann, schon länger nicht mehr so einfach. Auch hier: Wenn du eine Uni findest, die das mitmacht, ist das gut. Wenn nicht, wirst du nichts tun können. Das gleiche gilt für Unis, die dich als Humani aufnehmen, obwohl sie wissen, dass du deinen Prüfungsanspruch an einer anderen Uni endgültig verloren hast.
Letztlich würde ich mir alle Aussagen und Angebote auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Wäre nicht das erste Mal, dass jemand "vergisst" sowas je gesagt zu haben oder es eiiiigentlich ja ganz anders gemeint hat
Was die Anwältin angeht: Such dir jemanden, der sich wirklich mit der Materie auskennt.