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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Wie sieht's mit Härtefallantrag an deiner Uni aus? Und hast du's bei den Anatomen selbst mal versucht? Evtl. ist es schon zu spät, da das Dekanat ja schon Wind davon bekommen hat; bei uns lag es am jeweiligen Institut, den verlorenen Prüfungsanspruch ans Dekanat zu melden, und das war regelmäßig nach dem dritten Versuch nicht der Fall.



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  2. #7
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    Ja, ich bin zwar zu den anatomen hin, aber die Sekretärin meinte, sie melde sich. Ich warte noch heute
    Hab mir auch schon überlegt zu klagen, wenn alle Stricke reißen.
    Härtefall wäre möglich, habe nämlich extreme prüfungsangst und habe bereits Benzos verschrieben bekommen, da diese Angst sich schon nicht mehr in Grenzen hält.
    Ich werde es auf jeden Fall versuchen
    Hast du Erfahrungen damit gemacht??



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  3. #8
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    wenn du eh alles besser weißt, warum fragst du dann?

    nochmal: geh zu einem anwalt! es gibt da doch genug spezialisierte. was anderes als klagen wird dir eh nicht übrig bleiben.
    was dir hier irgendwelche studenten schreiben muss erstens nicht richtig sein und zweitens interessiert das deine uni auch nicht sonderlich..
    warum wird denn immer so viel wert auf den letzten versuch gelegt? warum heißt es: endgültiger prüfungsanspruch erloschen? damit man einfach zur nächsten uni rennt und da den schein macht?

    wenn ich extreme prüfungsangst hätte, würde ich mich erst um eine therapie bemühen und dann alle meine versuche verbraten.

    die meisten hier werden die erfahrung gemacht haben, dass es nach dem letzten versuch aus ist. so einfach ist das. es heißt ja nicht umsonst letzter versuch.



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  4. #9
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Nö. Als ich mich für den Ernstfall eines vertanen dritten Versuches abgesichert habe (immer alles auf Anhieb bestanden, das vierte Semester folgerichtig im Vollrausch verbracht und Neuroanatomie kurz vorm Physikum zweimal verkackt) ist klar gewesen, dass man sich erstmal ans Institut wendet und dann bei erneutem Scheitern evtl. auch mal beim Dekanat um Kulanz bitten müsse, um es im schlimmsten Fall offiziell und mit Härtefallantrag zu probieren.
    Ich würd' ja mal bei den Anatomen auf Antwort pochen...



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  5. #10
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    Zitat Zitat von Erdbeerschnitte Beitrag anzeigen
    Der Typ vom studiendekanat meinte es sei möglich sich, wenn man denn einen Studienplatz für Zahnmedizin bekommt, einem großen anatomie Schein machen kann. Natürlich muss man das mit dem zuständigen Prof klären.
    Den Schein kann man sich anrechnen lassen und dann sich wieder für Humanmedizin bewerben. Natürlich Mega umständlich und zeitaufwendig aber nun gut
    Möglich ist scheinbar alles, wenn man nur lang genug sucht!
    natürlich darf man als zahni den humanischein machen, nur eben bringt der dir nichts, weil du eben für humanmedizin deinen prüfungsanspruch verloren hast. glaub mir, die leute im studierendensekretariat haben von solch komplizierten dingen nicht immer 100% ahnung.
    lies dir mal deine prüfungsordnung durch und dann die der uni, wo du zahn machen willst. und was soll der unterschied zwischen bewerben und einschreiben? natürlich darfst du dich überall bewerben, nur oft muss man dann bei der imma bestätigen, dass man woanders nicht eingeschrieben ist und die exmatrikulation vorzeigen.
    man darf eigentlich nicht zwei bundesweit zulassungsbeschränkte studiengänge gleichzeitig studieren. wenn es bei dir doch gehen sollte, würde ich mir das schriftlich holen.
    genauso wie eigentlich alles, was dir die leute gesagt haben.



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