Zuständig ist der zum Zeitpunkt des Todes diensthabende Kollege der Intensivstation. Sinnigerweise macht er das aber zusammen mit dem operierenden Kollegen wegen der Hereitung der Todesursache.
Nicht natürlich ist das richtige Kreuz- auch das sollte man kommunizieren weil das automatisch den Besuch der Polizei zur Folge hat. Das sollten sowohl die Kollegen als auch die Angehörigen wissen.
Manchmal gibt es haftungstechnische Verwicklungen- die chirurgische Fraktion sollte frühzeitig die Klinikleitung und ggf. den Klinikanwalt involvieren.
Die Frage nach natrülich oder nicht natürlich ist nicht deckungsgleich mit der Frage nach Fremdverschulden. Das gibt manchmal Irritationen in der Kommunikation mit der Polizei.