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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Kann man hier nicht ohne näher genannte Rahmenbedingungen sowohl (B) Randomisierung, als auch (C) Parallelisieren nehmen?



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  2. #2
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    bin ich auch der Meinung...



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    Ich bin auch der Meinung dass beides richtig ist. Könnte man die Frage beim IMPP anzweifeln? Weiß jemand wie das läuft? Muss man denen einfach nen Brief/ ne Mail schreiben?
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam


    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
    Muhammad Ali



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  4. #4
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    Guest
    Ja ich bin auch der Meinung..In dem kleinen grünen Heft 'Praktische Hinweise' steht auf S. 5:

    'Sollten Sie der Meinung sein, dass einzelne Aufgaben unklar, missverständlich, unbeantwortbar oder in sonstiger Weise fehlerhaft sind, haben Sie die Möglichkeit, schriftliche Hinweise an das IMPP zu richten [...]. Derartige informelle Zuschriften können im Rahmen der Prüfungsauswertung noch berücksichtigt werden,wenn sie innerhalb einer Woche nach Prüfung beim IMPP eingehen.' usw.



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  5. #5
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    Ich denke, das sollte man in jedem Fall versuchen... durch den Nachteilsausgleich kann das ja für alle nur gut sein

    In dem kleinen grünen Heft, was wir mit der Ladung zum schriftlichen bekommen haben, steht dazu folgendes:

    "Sollten sie der Meinung sein, dass einzelne Aufgaben unklar, missverständlich, unbeantwortbar oder in sonstiger Weise fehlerhaft sind, haben Sie die Möglichkeit, schriftliche HINWEISE an das IMPP zu richten (nicht zu verstehen als förmlicher Rechtsbehelf). Derartige informelle Zuschriften können [...] berücksichtigt werden, wenn sie INNERHALB EINER WOCHE NACH DER PRÜFUNG beim IMPP eingehen. Fristgerecht eingegangene Anmerkungen werden in jedem Fall sorgfältig geprüft. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass nicht jede einzelne Zuschrift individuell beantwortet werden kann.

    Und bedenken Sie bitte auch, dass sich das Gewicht der schriftlichen Hinweise [...] allein nach der Stichhaltigkeit [...] der Argumentation bemisst, nicht aber nach der Menge der Zuschriften..."

    Also: ein formloses Schreiben reicht aus. Es muss aber laut Homepage auf jeden Fall per Brief oder Fax geschickt werden, E-mails werden wohl nicht akzeptiert...

    Und auch wenn die schreiben, dass die Menge der Hinweise nicht entscheidend ist: Auf, auf, lass uns das alle machen



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