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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #66
    Farmer ;) Avatar von luckyluc
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    Wo zieht man eigentlich die Grenze zwischen Phytopharmaka und hmöopthischen Arzeneimiteln? Oder ist jedes Phytopharmaka gleichzeitig Homöopthie, ne oder? Ist doch sicher auch interessant bezüglich der Erstattung. Ich kenn mich jetzt nicht aus, aber könnte mir vorstellen, dass ein Phytophatmakon eher erstattet wird als etwas homöopathisches.
    es gibt so schrecklich viele Produkte auf dem Markt, da ich finde ja manchmal schon die korrekte Zuordnung zwischen Lebensmittel und AM schwierig. zb. diätetische LM, Supplemente, ect.
    Let's fetz sprach der Frosch und sprang in den Ventilator



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  2. #67
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von luckyluc Beitrag anzeigen
    Wo zieht man eigentlich die Grenze zwischen Phytopharmaka und hmöopthischen Arzeneimiteln? Oder ist jedes Phytopharmaka gleichzeitig Homöopthie, ne oder?
    Homöopathie hat nichts, aber auch wirklich GAR NICHTS mit Phytopharmaka zu tun.


    Entweder ein Arzneimittel ist ein Homöopathikum (dann heißt das Binnenanerkennung, Potenzierung, die Reine Lehre Hahnemanns, simile-Prinzip und was noch so dazugehört)... oder ein Phytopharmakon, d.h. Bestandteile, Auszüge oder ähnliches aus einer bestimmten Heilpflanze oder Teilen davon. Die Zulassung bei Phytopharmaka ist etwas kompliziert, ich würde spontan für den groben Überblick auf http://de.wikipedia.org/wiki/Phytoth...neimittelrecht verweisen.



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  3. #68
    Farmer ;) Avatar von luckyluc
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    okay, aber was ist denn dann zum Beispiel mit der niedrigesten Potenz eines Homöopathikums, welches aus einem Pflanzenextrakt hergestellt wurde. Für mich sind die Grenzen da nicht so klar.
    Ich komme auch nur darauf, weil mich wundert wie viele Phytopharmaka in Drogerien oder freiverkäuflich in der Apotheke zu bekommen sind. Nehmen wir als Beispiel Johanniskraut. Meiner meinung nach dürfte es diese Präparat
    (sagen wir ab 500mg) nur auf Rezept geben bei der langen Interaktionsliste. Die Leute lesen oder hören pflanzlich und meinen es sei unbedenklich. Für Homöopathiker trifft das zwar zu, aber nicht für Phytopharmaka
    Let's fetz sprach der Frosch und sprang in den Ventilator



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  4. #69
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Johanniskraut ist ja mittlerweile zumindest ab bestimmten Dosierungen apothekenpflichtig und in bestimmten Indikationen rezeptpflichtig - dürfte der Selbstmedikation natürlich nicht so schrecklich viel Abbruch tun.

    Homöopathische Behandlung folgt ihrem "Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt werden."-Grundsatz. Den gibt es in der Phytopharmakotherapie nicht. Selbst wenn Phytopharmakon und Homöopathikum sich mal zufällig in Pflanze, Zubereitung und Darreichung 100 %ig entsprechen (keine Ahnung, wie man eine Urtinktur zubereitet, interessiert mich auch nicht; aber vermutlich scheitern die 100 % immer an irgendeinem Schwachsinn) handelt es sich also, auch bei zufällig identischer Indikation, nur entweder um eine homöopathische oder eine phytopharmakologische Therapie - aber nicht beides. Folgerichtig hielte ich es für falsch, oder zumindest maximal ungeschickt, eine pflanzliche Urtinktur als Phytopharmakon zu bezeichnen.



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  5. #70
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    In Homöopathika ist kein Wirkstoff drin. In Phytopharmaka schon. In einem Homöopathikum was aus Pflanzenextrakten hergestellt wurde, ist auch kein Wirkstoff drin, von demher ist es egal, woraus es hergestellt wurde.
    Das heisst zwar nicht, dass jedes Phytopharmakon auch wirksam oder die Wirkung gar evidence-based wäre, aber immerhin ist Wirkstoff drin und damit besteht überhaupt eine Chance, dass es wirkt und auch dass es Nebenwirkungen hat.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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