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Hallo zusammen,
kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen?
Ich bin gegenwärtig Assistenzarzt an einer Klinik und habe Einkünfte aus Gutachtertätigkeit erzielt. Dabei handelt es sich zum einen um einen Befundbericht, den die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) zu einem Patienten angefordert hat und zum anderen um eine medizinische Nachbegutachtung für eine Berufsgenossenschaft (Frage nach kausalem Zusammenhang zwischen Chemikalienexposition eines Patienten und einer Berufserkrankung).
Wie muss ich diese Punkte steuerlich geltend machen?
Vorab:
- Ich habe mich entschieden, diese laufenden Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufzulisten.
- Ich habe mich als "Angehöriger der freien Berufe" klassifiziert.
Aber:
Bezüglich der Umsatzsteuer weiß ich nicht weiter. Nach meiner Recherche im Internet scheint ein Gutachten für die Rentenversicherung grundsätzlich umsatzsteuerfrei zu sein (hiernach müsste ich die Option "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" wählen, oder?). Andererseits sei ein Gutachten für eine Berufsgenossenschaft sehr wohl umsatzsteuerpflichtig. Wähle ich dann die Option "Anwedung der Kleinunternehmerregelung", um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen? Schließlich komme ich mit den erzielten Gewinnung (leider...) nicht über 17.500 Eur.
Weitere wählbare Optionen wären "umsatzsteuerpflichtig"; dann gehe ich aber davon aus, dass mir das Finanzamt 19 % von den erzielten Gewinnen in Rechnung stellen wird. Das kann ja nicht richtig sein, denn dann müssten mir die Deutsche Rentenversicherung bzw. mein Oberarzt die 19 % von der verdienten Summe X zusätzlich überwiesen haben, oder?
In dem Steuernachweis übrigens, den mir mein Oberarzt ausgestellt hat und der meine Einkünfte aus der Erstellung des Gutachtens beinhaltet, wird keine Umsatzsteuer aufgelistet. Dort steht lediglich, dass ich eine Summe XY von einem Sonderkonto erhalten habe.
Besten Dank im Voraus für Ratschläge!
PS:
Falls jemand mit dem Steuerprogramm "WISO Steuer-Sparbuch" arbeitet: wie könnte man theoreitsch in dem Punkt "Ermittlung der laufenden Einkünfte" sowohl Posten angeben, die umsatzsteuerfrei (also z.B. Gutachten für die Rentenversicherung), als auch Posten, die umsatzsteuerpflichtig sind. Für mich sieht es so aus, als müsste man sich vorab für eine Variante entscheiden und dann in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung konsequent durchziehen.