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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Naja........dann auf ins Gefecht und nach einem Auflösungsvertrag fragen, sobald Du den anderen Vertrag schriftlich hast. Der neue Arbeitgeber muß natürlich einsehen, daß Du evtl. erst zum 01.10. anfangen kannst. Er kennt doch die Kündigungsfristen. Sollte der neue AG sich allerdings auf den 01.08. versteifen, würde ich dessen Vertrag aber nicht unterschreiben.



  2. #17
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    Der neue AG ist im Ausland, kennt sich also mit die deutsche fristen nicht zo aus



  3. #18
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    Einfach Sc...., es ist so ein tolles angebot



  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von gw26 Beitrag anzeigen
    Einfach Sc...., es ist so ein tolles angebot
    Warte erstmal ab, ob Du einen schriftlichen Vertrag bekommst........wie gesagt.......aus 99% können schnell 0% werden.
    Das restliche Dilemma können wir Dir hier allerdings nicht abnehmen.....entweder Du fragst nach einem Auflösungsvertrag und outest Dich damit als Flüchtling (keine Ahnung, wie die Stimmung bei Euch ist), was im Fall des nicht genehmigten Auflösungsvertrages evtl. unangenehm sein könnte. Oder Du erklärst dem potentiellen neuen AG, wie es mit den Kündigungsfristen in Deutschland aussieht. Wenn er die Frist abwarten kann, hat er echt Interesse an Dir. Wenn er auf den 01.08. besteht, bist Du evtl. nur Lückenfüller, und das Angebot ist gar nicht so toll.



  5. #20
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    Koennte ich ggf. noch meine restliche Elternzeit nehmen? Um die Zeit zu ueberbrucken?



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