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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Platin Mitglied
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    Ich habe schonmal - mit dem neuen Vertrag auf dem Schreibtisch - um einen Auflösungsvertrag gebeten und den auch problemlos bekommen.
    Ich weiß nicht, warum Du Dich so verrückt machst. Lass Dir doch vom neuen AG den Vertrag schicken und kläre dann mit Deinem alten, ob sie Dich vorher ziehen lassen. Wenn nicht - neuen AG über das Problem informieren und hoffen, dass er Dich auch zum 1.10. einstellt.
    si tacuisses, philosophus mansisses



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  2. #22
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von gw26 Beitrag anzeigen
    Koennte ich ggf. noch meine restliche Elternzeit nehmen? Um die Zeit zu ueberbrucken?
    Elternzeit muss ja auch mit recht langen Fristen angemeldet werden. Außerdem darfst Du in der Elternzeit eh nur mit Einwilligung Deines (alten) Arbeitgebers irgendwo anders arbeiten und dann auch maximal 30h/Woche - von daher fällt das eh flach.
    Ob der neue Arbeitgeber jetzt im Ausland ist oder nicht ist ja nicht so wichtig, Kündigungsfristen wird es da auch geben, also kann man dem das sicher erklären, dass man nicht jederzeit anfangen kann, das wird für den ja auch nicht das erste Mal sein, dass die einen aus einem laufenden Beschäftigungsverhältnis heraus anstellen.
    Also sag doch dem neuen Arbeitgeber, dass sie in den Vertrag reinschreiben sollen ab 1.10. und früher sofern Du einen Auflösungsvertrag beim alten Arbeitgeber bekommst, den unterschreibst Du dann, dann kündigst Du und fragst nach einem Auflösungsvertrag zum 1.7.
    Definition of clinical experience:
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  3. #23
    Registrierter Benutzer
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    Eine Erlaubnis ist bis 30 Std. vom alten Arbeitgeber in der Elternzeit nicht erforderlich. Du kommst mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht aus jedem Vertrag ohne Fristen raus. Falls erforderlich, benenne ich dir einen. Alles kein wirkliches Problem.



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  4. #24
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von Mark-Alexander Beitrag anzeigen
    Eine Erlaubnis ist bis 30 Std. vom alten Arbeitgeber in der Elternzeit nicht erforderlich.
    Aber sicher! Denn bei der Elternzeit besteht Dein Vertragsverhältnis ja weiter (darf auch nicht gekündigt werden seitens des AG) und da sind alle Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig durch den AG. Mehr als 30h pro Woche darf man in der Elternzeit eh nicht arbeiten, wenn man mehr arbeiten will dann endet die Elternzeit und man braucht einen neuen Vertrag mit entsprechendem Teilzeitanteil.
    Siehe auch hier.
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  5. #25
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    Ich finde in dem Artikel nicht, dass eine Erlaubnis vom Arbeitgeber erforderlich ist. Wo steht das?



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