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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Peter_1 Beitrag anzeigen
    P.S: gibt es eigentlich irgendwo noch die Fachkunde?Müsste doch mittlerweile überall die Zusatzbez.Notfallmedizin sein, oder?
    In NRW gibts die Fachkunde noch, m.W. auch ohne Übergangsfrist oder geplantes Auslaufdatum.

    Die anderen Bundesländer haben wohl mittlerweile vollständig auf die Zusatzbezeichnung umgestellt.


    Und während ich auch glaube, dass Notarztdienste einem in mancherlei Hinsicht viel bringen... wenn man nicht möchte, ist das sicherlich auch in Ordnung. Es bringt nix, die Leute "zwangszuverpflichten".

    Ausprobieren würde ich es an deiner Stelle allerdings auch, fosforito. Und sei es nur, um wirklich sicher zu sein, dass es nicht deins ist.



  2. #12
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    In Niedersachsen scheint man keine Fachkunde und keine Zusatzbezeichnung für den Einsatz als Notarzt zu benötigen. Der einzige Schutz den ich habe ist, dass im Tarifvertrag MB-VKA drin steht:

    § 4
    Allgemeine Pflichten
    (1) [...]
    (2) 1Zu den aus der Haupttätigkeit obliegenden Pflichten der Ärztinnen und Ärzte gehört es ferner, am Rettungsdienst in Notarztwagen und Hubschraubern teil-zunehmen. 2Für jeden Einsatz in diesem Rettungsdienst erhalten Ärztinnen und Ärzte einen nicht zusatzversorgungspflichtigen Einsatzzuschlag ab 1. Januar 2013 in Höhe von 23,40 Euro und ab 1. Januar 2014 in Höhe von 23,87 Euro. 3Dieser Betrag verändert sich zu demselben Zeitpunkt und in dem gleichen Ausmaß wie das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe II Stufe 1.

    Protokollerklärungen zu Absatz 2:
    1. Eine Ärztin/Ein Arzt, die/der nach der Approbation noch nicht mindestens ein Jahr klinisch tätig war, ist grundsätzlich nicht zum Einsatz im Rettungsdienst heranzuziehen.


    Das niedersächsische Rettungsdienstgesetz besagt lediglich:
    Personal muss fachl. und gesundheitl. geeignet sein und die
    erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
    Das für den Rettungsdienst zuständige Ministerium wird er-
    mächtigt, durch Verordnung nähere Vorschriften zu erlassen.


    Eine weitere Verordnung besteht nicht. Mein Oberarzt ist nun auch ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes in meiner Stadt. Wenn er jemanden für geeignet hält, dann wird der auf das NEF eingeteilt.
    Buchmacher - Wetten aller Art zu jedem Einsatz!!!



  3. #13
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Strodti Beitrag anzeigen

    Eine weitere Verordnung besteht nicht. Mein Oberarzt ist nun auch ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes in meiner Stadt. Wenn er jemanden für geeignet hält, dann wird der auf das NEF eingeteilt.
    Ganz unriskant ist das aber nicht, oder? Ich meine, wenn da mal was schieflaufen sollte, muss man gerichtlich die "Eignung" ja irgendwie nachweisen können und ob man da ohne die Zusatzbezeichnung als "geeignet" angesehen werden kann/wird?? Das wäre doch vielleicht eine Möglichkeit, die unliebsamen NEF-Dienste abzulehnen? Also ich persönlich habe nix gegen Notarztdienste (irgendwann mal), aber da zwangsraufgesetzt werden, OHNE die Möglichkeit gehabt zu haben, den Kurs zu machen und v.a. die 50 Einsätze mitzufahren..das finde ich nicht wirklich verantwortbar und würde das nicht mit mir machen lassen wollen...



  4. #14
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Das ist natürlich überspitzt formuliert. Er schaut schon, dass man mehrere Einsätze mit dem Assistenten zusammen gefahren ist und man dort etwas Sicherheit gewinnen konnte. Weiter hat er auch noch niemanden ohne Einarbeitung auf der Intensivstation (bei uns meist Anfang 2. Jahr) fahren lassen.
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