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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    06.11.2009
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    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.135

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    Wir haben im Haus nur eine interdisziplinäre Intensivstation. Die intensivmedizinische Arbeit erledigen die Anästhesisten, der Neurologische Anteil wird von uns erledigt bzw vom Oberarzt und den Assistenten von der Stroke Unit. Formal betreuen wir so die neurologischen Intensivpatienten ohne das permanent ein Neurologe auf der Intensivstation vor Ort ist/sein muss. Das Konzept wurde bislang von der Ärztekammer anerkannt und im Zeugnis als 6 Monate Betreuung von Stroke Unit und Intensivpatienten bescheinigt.



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  2. #12
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
    Ort
    Hauptstadt des Nebelreichs
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Wir haben im Haus nur eine interdisziplinäre Intensivstation. Die intensivmedizinische Arbeit erledigen die Anästhesisten, der Neurologische Anteil wird von uns erledigt bzw vom Oberarzt und den Assistenten von der Stroke Unit. Formal betreuen wir so die neurologischen Intensivpatienten ohne das permanent ein Neurologe auf der Intensivstation vor Ort ist/sein muss. Das Konzept wurde bislang von der Ärztekammer anerkannt und im Zeugnis als 6 Monate Betreuung von Stroke Unit und Intensivpatienten bescheinigt.
    Läuft bei uns genauso.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.01.2006
    Ort
    Heidelberg
    Semester:
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    262
    ok super das klingt schonmal gut...welche bundeslaender seid ihr denn? ich mach nämlich bisher alles im Ausland und werd entweder einfach alles anerkennen lassen oder eben gegen ende der assistenzarztzeit nach deutschland wechseln. wenn ich mich entscheide nicht 6 Monate intensiv zu machen (hier wäre das nämlich richtig intensiv und nicht nur neurologische mitbetreuung), dann werd ich natürlich in ein Bundesland wechseln wo Stroke als intensiv geht...
    zu den weiterbildungszeugnissen hab ich noch ne frage: gibts da Muster? müssen das auch so spezielle Formulierungen sein wie bei nem Arbeitszeugnis? normalerweise wissen die chefs mit weiterbildungsbefugnis ja bescheid. da ich aber alles im aus land mache, muss ich mir das selbst zusammensammeln...



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  4. #14
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    3.755
    Ich zitiere mal aus der FAQ der LÄK BW, kann aber je nach Kammer anders gehandhabt werden!

    "1.25. Welchen Inhalt muss das Weiterbildungszeugnis haben?
    Grundsätzlich kann das Weiterbildungszeugnis unter Beachtung der generellen rechtlichen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Zeugniserstellung frei gestaltet werden. Folgende Mindestangaben müssen allerdings enthalten sein:
    · die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit, zeitlicher Umfang der Beschäftigung (Vollzeit/Teilzeit) sowie etwaige Unterbrechungen der Weiterbildung (Krankheit, Schwangerschaft, Sonderbeurlaubung, Wehrdienst etc.);
    · Art der Tätigkeit, Einsatzort (Station, Ambulanz, Funktionsbereich, Intensivmedizin etc.) sowie exakte Angaben zum jeweiligen zeitlichen Umfang;
    · eine ausführliche und detaillierte Darstellung der im angegebenen Zeitraum erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. Diese Weiterbildungsinhalte werden im Log-Buch (Fragen 1.18 bis 1.21.) oder im Richtzahlenverzeichnis (Frage 1.22.) als Anlage zum Zeugnis dokumentiert;
    · eine Stellungnahme zur fachlichen Eignung des Weiterbildungsassistenten. Das Zeugnis über den letzten Weiterbildungsabschnitt muss außerdem Angaben über das Erreichen des Weiterbildungszieles bzw. eine Empfehlung für die Zulassung zur Prüfung enthalten;
    · das Ausstellungsdatum;
    · die Unterschrift des Weiterbilders. Bei einer gemeinsamen Weiterbildungsbefugnis (Frage 6.6.) müssen Zeugnis und Log-Buch von allen befugten Weiterbildern unterschrieben werden"
    Geändert von FirebirdUSA (19.02.2015 um 11:06 Uhr)



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    13.01.2006
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    ich kram das nochmal hervor. gibts andere erfahrungen neben hamburg bayern und berlin?


    @reflex und hellequin: welches bundesland seid ihr denn?



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