Nun,ich lese hier schon lange mit und bin fast schon Arzt.Eigentlich sollte ich sowas schon längst wissen.Aber ich hab noch was gefunden,wenns interessiert. Friede?
http://www.kvno.de/downloads/allgem_...rsicherung.pdf
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kann das jeman korrigieren?Danke
Also, bei vielen Dingen dieser Art hat sich die Konsultation des SGB VII und der Musterformulare der KV auf den Seiten der KV bewährt. Ich kann den TE verstehen. Aber derlei diffizile Fragen, die mitunter hohe fachliche Qualifikation erfordern, werden MW auch bei den Seiten der Professionalisten (KV etc.) unsuchbar gestaltet oder nur mit Zugang einsehbar. Aber VT hat Recht. Einen Hinweis gibt ja das bereits eingedruckte Kreuz auf Arbeitsunfall. Deshalb ist das ein BG Rezept. Und bei dem Anderen wurde sogar Hilfsmittel in das Verordnungsfeld reingedruckt, weil oben in der Wählleiste das Kreuz bei Hilfsmittel manchen Verordnern (oder druckenden Thekendamen) nicht deutlich ins Auge fiel.
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genau so ist es,da erst mal durchzusehen kostet schon Zeit.Selbst eine Mail von mir an die DGVU Hauptseite hat mich an ihre regionale Seite weiterverwiesen.
Wo zum Teufel lernt man sowas auch im Studium?Da wird ja nicht mal erklärt ein normales Rp auszufüllen.......