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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Wobei die Zulassung zu einer FH ja nicht den gleichen Regeln folgen muss wie HSS. Das war jetzt halt ein Bonus, den Dir jetzt diese eine FH nach ihren Regeln gegeben hat, bei HSS hast Du Dich ja dann wieder mit Deiner normalen Abinote (bzw. der Wartezeit) beworben.
    Bei HSS ist es schon so wie smanpodg schreibt.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  2. #7
    Oberstabsarzt
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    Bei vielen ist ja der nachträglich Glücksschock dafür verantwortlich, dass sie vergessen, was war und so, das nehme ich bei dir auch an, denn ich kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen, dass HSS komplett auf den Nachweis der Vorbenotung verzichtet hat, weil sie in der Regel jeden Antrag unter einer gewissen Note direkt ablehnen, weil eine Verbesserung bei zu schlechten Noten keinen Erfolg hat. Sei es wie es sei, aber ein Nachweis zur vorherigen Notenlage ist unverzichtbar zur Prognoseerstellung der Zulassungswahrscheinlichkeit. So lautet im übrigen auch die Aussage von HSS. Wenn die bei dir ne Ausnahme gemacht haben, freu dich. Vielleicht hat die Sachlage das bereits ohne Zeugnis hergegeben, was ich mir schlecht vorstellen kann, aber der TE sollte nicht drauf hoffen.



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  3. #8
    Oberstabsarzt
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    Ach gott... der redet von Kartoffeln, wo es im Thread eigentlich um Goldnuggets ging.... jetzt ging mit das Licht erst auf! FH, da bewirbt man sich doch garnicht bei HSS. Also das kann man doch garnicht vergleichen.... Als wenn ich sagen würde, beim Rewe kostet ein Kilo Äpfel 1,99 und er beim Aldi 1.39...



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Ich dachte Nachteilsausgleich ist Nachteilsausgleich. Aber wenn dem nicht so ist, habe ich nichts gesagt ^^ Aber du hast schon recht, das mit HSS hab ich nicht ganz überrissen. Bin ja nur Zweitstudentin und hatte mit HSS nur dahingehend was zu tun, dass die das Gutachten über wissenschaftliche Gründe meiner Uni und die restlichen Bewerbungsunterlagen bekommen haben.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank für die Antworten bisher.
    Mein Problem besteht vorallem darin, dass es praktisch nicht "das eine" einschneidende Ereignis (in gesundheitlicher Hinsicht) gab, nachdem sich meine Noten verschlechtert haben. Stattdessen ist es eher ein Dauerproblem während meiner Schulzeit gewesen.
    Trotzdem musste ich aus gesundheitlichen Gründen nach der 11. Klasse die Schule wechseln, und habe mich auf der neuen Schule von 1,7 auf 1,9 verschlechtert. Zusätzlich erkennt meine jetzige Schule mir an, dass ich in 12 und 13 auch einiges mehr an Punkten hätte kriegen können.

    Was ist denn nun maßgeblicher, die vorhergehende Notenlage oder die ausgewiesenen Notenverbesserungen im Schulgutachten?

    Liebe Grüße



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