Also ich kenne zwei Fälle:
Einer hat langjährigen Mißbrauch von weichen Drogen begangen und ist dadurch abgesackt, das war auch in einem Psychiatrischen Gutachten als medizinischer Grund verkauft worden und von HSS mit einer Zurückweisung gebilligt worden.
Der zweite Fall war ein Angehöriger der Modediagnosegruppe AD(H)S. Solchen bedauernswerten Menschen wird ja dann und wann von der einen oder anderen Gruppe, ob nun Sozialpsychiatrie oder Kinder-/Jugendpsychiatrie, bescheinigt, dass sie nur deswegen schlechte Schüler seien. Auch in diesem Fall sah HSS keine Gnade vor. Auch nicht in der dritten Instanz vorm BVerwG.
HSS ist aber im Gewissen Sinne insoweit kulant, dass Sie bei einer klar umrissenen Sache einen Notenvorteil gewähren, wenn das Ärztliche Gutachten die Leistungsminderung auf diese Ursächlichkeit klar bezieht. Ich kann mir aber bei längerwierigen Geschichten kaum vorstellen, dass die da einlenken. Aber es ist, wie immer, wenn es um HSS geht so: Nur die können dir dazu was sagen ;) Ich kann hier noch stundenlang im trüben fischen und was dazu polemisieren, am Ende machen die, was die wollen^^. Nicht zuletzt deswegen ein Rat: Schick den Mist weg, mach dir keine Hoffnungen und freue dich, wenn es klappt ;)
PS: Mit 1,7 siehts in der Notenbestenquote schon mau aus^^
PPS: Das, was maßgeblich ist, entscheidet der Sachgruppenleiter für Sonderanträge E bei HSS, da keiner mit dem zu tun hat und er nicht im Forum ist, wird dir auf die Frage niemand eine verbindliche Antwort geben können^^