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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Oberstabsarzt
    Mitglied seit
    22.06.2013
    Ort
    Erlangen
    Beiträge
    473
    Die Probleme liegen eher in der näheren/ferneren Zukunft.
    Die KV wird mit 30 unweigerlich deutlich teurer. Wenn du jetzt anfängst, wirst du über 30 sein, wenn das Studium um ist.
    Und der Verdienstausfall ist für die RV insofern schlecht, als dass du deutlich weniger Rente bekommen wirst ;)
    Ich weiß, das sind Oma und Opa Themen, aber das ist heutzutage nicht trivial.

    Aber wenn das sooo rosig bei dir aussieht, dann mal los



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  2. #22
    ehemaliger User_11062015
    Guest
    Liebe EastAsia,

    ich denke smanpodg hat da schon Recht, also du müsstest dich wirklich noch mal ordentlich hinsetzen und überlegen, wie du das Medizinstudium finanziert kriegst. Warum kannst du dir 7 Jahre im Rettungsdienst nicht vorstellen?
    Es gibt auch noch andere tolle Berufe, wie OTA wo du schon mit im OP stehen kannst. Wenn dir Chirurgie eh irgendwie im Kopf rumschwebt, kanst du da ja gleich mal schnuppern
    Auch würde ich wirklich EVTs Vorschlag aufgreifen und dir anraten ein paar Praktika zu machen und den Klinikalltag etwas kennen zu lernen. Es ist sicher eine gute Orientierungshilfe und wenn du ein sehr kulantes Krankenhaus findest, hast du dein Pflegepraktikum dann eventuell auch gleich gemacht.

    Viel Erfolg!



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  3. #23
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.372
    Zitat Zitat von EastAsia Beitrag anzeigen
    Bundeswehr
    Dass man sich den Facharzt nicht aussuchen kann, habe ich bereits gelesen. Allerdings bildet die Bundeswehr hauptsächlich Fachärzte in den Bereichen aus, die mich interessieren - Chirurgie, Allgemeinmedizin etc.
    Mir ist auch klar, dass man dann Soldat ist. Allerdings denke ich nicht, dass ich mit einem kleinen Kind nach dem Facharzt groß versetzt werde oder sogar ins Ausland muss. Und den Mutterschutz muss die Bundeswehr genauso einhalten wie jedes andere Unternehmen. Das Einzige, was ich noch nicht gefunden hab: Verlängert der Mutterschutz wiederum die Dienstzeit? Und wie sieht es bei der Elternzeit aus?
    Vielleicht nicht im Mutterschutz, aber danach jederzeit...Und auch mit einem kleinen Kind kannst und wirst du versetzt werden. Du bist Soldat und die Bundeswehr ist nicht die Wohlfahrt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #24
    Göttingen Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.08.2008
    Semester:
    5. WBJ
    Beiträge
    6.534
    Hier gibt es einen thread zur Bundeswehr, schau dir den mal an. Ich glaube du stellst dir das wie den Quereinstieg zu einfach vor. Anscheinend kommt für dich nur Quereinstieg oder zweitstudium in Frage, dann musst du das eben machen. Du solltest dir aber über die Konsequenzen bewusst sein: Beim zweitstudium kann es sein, dass du nie einen Platz bekommst, weil du die nötige Punktezahl nicht erreichst und beim Quereinstieg kannst du auch immer Lospech haben. Mit beiden Varianten wird es noch lange dauern, bis du Humanmedizin studieren kannst. Wenn das für dich ok ist, dann nur zu. Aber vielleicht denkst du nochmal ernsthaft über die Tipps hier nach und liest Sachen im Forum nach.



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  5. #25
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ja, natürlich gelten die Mutterschutzbestimmungen auch für Soldaten, die Zeit muss auch nicht nachgedient werden. Allerdings muss Eltern- und Teilzeit nachgedient werden. Dafür gibt es allerdings auch spezielle Bestimmungen.

    Und ja, auch Eltern können versetzt und in einen Auslandseinsatz geschickt werden.

    Du wirst übrigens Sanitätsoffizier- also Soldat in der Funktion Arzt und nicht Arzt in Uniform.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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