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Das mit Sicherheit nicht, aber in dem Fall gibts keinen gültigen Rechtsanspruch auf einen Wiederholungsversuch.
Soweit ich weiß, zählen unter 'unzumutbarer Prüfungssituation' die Begebenheiten während einer Prüfung und nicht die Wartezeit vor oder danach.
Auch die Beschwerde über den prüfer selbst ist eher schwammig bei dir.. was möchtest du denn dagegen einwenden? Den Stoff musst du bei Prüfer Müller als auch bei prüfer Adelgunde können. Bezug zur Klinik wird sehr gerne gefragt. Was passiert wenn N radialis verletzt wird, welche Bereiche sind dadurch funktionseingeschränkt etc.pp
Das gehört zum Grundwissen.
Ist halt jetzt einfach ein mal doof gelaufen.
Hat das denn arge Konsequenzen für dich oder kannst du die Prüfung problemlos in naher zukunft nachholen?
Siehs so: beim nächsten mal weißt du, wie du den prüfungskatalog vielleicht besse/ausführlicher durcharbeitest um auf jeden fall zu bestehen.
Das wird schon - kopf hoch!
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Frag am besten einen Anwalt oder so, hier haben die Leute keine Ahnung von sowas.
Es koennte schon sein, dass dann formell etwas nicht stimmt und du eine Chance haben koenntest. Das habe ich schonmal gelesen, dass Pruefungen wegen Baulaerm oder Hitze wiederholt werden mussten.
Aber du hast doch noch zwei Versuche? Wahrscheinlich geht es schneller, wenn du die einfach in Anspruch nimmst.