Hallo Zusammen,
ich hab mich jetzt durch das halbe Forum gelesen und keine Antwort auf meine ziemlich spezifischen Fragen gefunden - sollte ich dennoch etwas relevantes übersehen haben - Entschuldigung
Wenn ich mich an der UW/H bewerbe, muss ich ja mit der Bewerbung mindestens eine Bescheinigung darüber einreichen, dass ich einen Praktikumsplatz für ein KPP habe. Außerdem muss ich zu den Auswahlgesprächen dann ja mind. schon 2 Monate abgeleistet haben.
Wenn man bereits ein KPP für 3 Monate gemacht hat, wie sieht es denn da aus mit der Bescheinigung.
Muss diese vom LPA anerkannt sein? auf der HP steht nämlich nur "nach Bestimmungen des LPA". Angenommen ich habe zwar eine Bescheinigung, diese entspricht jedoch nicht dem Formblatt des LPA - wäre das schlimm?
Es wäre super, wenn jemand hier Infos für mich hätte
Ganz lieben Dank im Voraus