Guten Abend,
mir stellt sich, nach erfolgloser Recherche, noch immer die Frage, ob das Pflegepraktikum bei Berufsausbildungen (Rettungsassistent) vollständig anerkannt wird und ob dies nach einer gewissen Zeit verjährt.
Mfg
Guten Abend,
mir stellt sich, nach erfolgloser Recherche, noch immer die Frage, ob das Pflegepraktikum bei Berufsausbildungen (Rettungsassistent) vollständig anerkannt wird und ob dies nach einer gewissen Zeit verjährt.
Mfg
Haste aber komisch recherchiert...
"Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen: [...] eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe." (§ 6 Abs. 2 ÄAppO)
"Anzurechnen" gibt nicht genau wieder, wie viel angerechnet wird. Richtet sich das nach den jeweiligen LPA?
Anzurechnen interpretiere ich als: komplett anrechenbar
idr. wird für alle o.g. ausbildungen komplett angerechnet (was ich so mitbekomme). würde im zweifelsfall aber immer nochmal kurz beim zuständigen lpa nachhaken...
"um ein tadelloses mitglied einer schafherde sein zu koennen, muss man vor allem ein schaf sein."
- albert einstein -