Aber sie gilt doch als Ortswechslerin oder?
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Aber sie gilt doch als Ortswechslerin oder?
Leider nein. An den allermeisten Unis gelten Humanmedizinstudenten aus dem Ausland auch als Quereinsteiger.
Achso ich hatte es so verstanden, dass sie nicht-EU-Buergerin ist, aber durchaus an ner deutschen Uni studiert hat. Da gilt man dann echt trotzdem als Quereinsteiger? Is ja oll.
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Ich weiss nicht, fuer mich kam es so rueber, als haette sie im Ausland studiert, weil sie nach der Anrechnung fragt. Die braucht man mit deutschen Scheinen ja nicht.
Kannst du das bitte klar machen, wo du studiert hast, katzmi?
Wenn sie in Deutschland eingeschrieben war, gilt sie als Wiederbewerberin.