"Auszubildende, die nach dem 28. Februar 2001 ein mit BAföG-Darlehen gefördertes Studium aufnehmen, müssen insgesamt nur maximal 10.000 Euro zurückzahlen. Maßgeblich ist die tatsächlich gezahlte Summe. Die Deckelung reduziert also nicht sogleich den ursprünglich mit Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid verbindlich festgestellten Darlehensbetrag, sondern wirkt erst nach Abzug etwaiger Teilerlasse (§ 18bBAföG) oder Nachlässe (§ 18 Abs. 5b BAföG) bei Erreichen von 10.000 Euro in der Rückzahlung selbst und wird automatisch und ohne gesonderten Antrag durch das Bundesverwaltungsamt berücksichtigt."
@ Rhiannon: Dürfte daran liegen, das wenn er durchgehend den Höchstsatz hatte, sehr deutlich über der Deckelung von 10.000€ lag, dann kommst du selbst mit Abzug von den Boni nicht unter 10.000€ Rückzahlungsumme weg. Und in dem Fall fährst du mit der Ratenzahlung besser.