Ahja..kannst du die Stelle mal zitieren?
Ahja..kannst du die Stelle mal zitieren?
DAS würde mich auch interessieren, wo das steht.
Mal davon abgesehen: Hast du noch nie mit Notärzten zu tun gehabt? Du kommst doch aus der Rettung.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Das sind ja immer Fachärzte . Meistens änasthesisten oder Chirurgen . Also ist das beim Bund genau so ? Keine Sonderregelung ?
Nein, Notärzte sind nicht automatisch Fachärzte. bzw. man muss nicht Facharzt sein, um seinen Notarztschein zu machen.
Die Voraussetzungen für den Notarztschein findest du in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.
Da die Bundeswehr zwar den Erwerb der Zusatzbezeichnung fördert, es aber eine zivile Qualifikation ist, gibt es natürlich keine Sonderregelung für die Bundeswehr.
Es gibt aber eine bundeswehrinterne Qualifikation die dem zivilen Notarzt entspricht, mit der man im Zivilen nichts anfangen kann. Die entspricht aber den zivilen Bedingungen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung.
Wie du auf die Idee kommst, dass man bereits am Anfang des Studiums seinen Notarztschein machen kann, erschließt sich mit überhaupt nicht.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3