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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    sorry wenn das schon mal gefragt wurde, aber ich habe dazu leider keine klare Antwort gefunden.

    Bei Hochschulstart steht ja, dass zuerst die Zusagen für die erste Runde des ADH verteilt werden. Diese gehen auch nur an die unter erster Ortpräferenz.

    Heisst dass somit, dass für die zweite Runde der ADH eine separate Rangliste erstellt wird? Schließlich wäre es ja möglich, dass einige in der zweiten Runde höhere Punktzahlen haben als die in der ersten Runde. Da diese schon aufgenommen wurden, bedeutet dies, dass die Punktgrenzen für die zweite Runde höher liegen können?

    Konkret geht es bei mir um meine Bewerbung für Mannheim an zweiter Ortspräferenz. Bedeutet dies, dass z.B. für letztes man auch mit einer höheren Punktzahl als 50 letztes abgelehnt werden kann, wenn man zweite Ortspräferenz angibt?

    Vielen Dank im Vorraus



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  2. #2
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    Nein, es wird nur eine Rangliste erstellt. Wenn du Mannheim jetzt an zweiter Stelle hast, kommst du auch in diese Rangliste, bekommst aber im Gegensatz zu denen, die Mannheim als Erstwahl haben erst später Bescheid. Der einzige Unterschied ist also der Zeitpunkt, zu dem du deinen Bescheid bekommst.



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  3. #3
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    Danke für die Antwort. Die Beschreibung bei Hochschulstart hat mich ziemlich verwirrt.



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  4. #4
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    ich habe auch noch mal eine frage: wenn man in der ersten runde abgelehnt wird und in der zweiten runde dann einen platz in 2.-6. OP bekommt, wer bekommt dann die nachrückplätze für den eigentlichen erstwunsch oder kann man dann nicht mehr in der 1.OP nachrücken, obwohl man eigentlich nachgerückt wäre, wenn man den anderen platz nicht bekommen hätte?

    Beispiel: 1.OP Freiburg 2.OP Marburg
    in der 2. runde einen platz in marburg bekommen, später werden aber noch nachrückplätze in freiburg frei. man hat dann aber keine chance mehr, noch in freiburg reinzukommen, oder?

    ich hoffe, die frage ist verständlich... Danke!



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  5. #5
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    Ich denke mir das so:

    Bei den Studienplätze, die am 3.09.14 vergeben werden müssen sich die Bewerber bis zur Einschreibungsfrist 16.09. ( ?) eingeschrieben haben. Die Plätze, die noch nicht besetzt sind werden dann wohl am 24.09.14 in der 2. Stufe vergeben.

    Im Nachrückverfahren, das am 8.10. ist werden wohl nur noch Bewerber nachrücken, die bis zu diesem Zeitpunkt (2. Stufe Hauptverfahren am 24.09.) gar keinen positiven Bescheid erhalten haben. (also bis dahin (08.10.) keinen Studienplatz erhalten haben.

    Ich schrieb ja, dass ich mir das allerdings nur so vorstelle, wenn ich mir so die Daten (03.09. + 24.09. + 08.10 mit den jeweiligen Einschreibungsfristen) anschaue.
    Also sicher bin ich mir da auch nicht, mir erscheint das im Moment nur als logisch.
    Sollte es jemand genauer wissen, so hoffe ich doch dass derjenige mich entsprechend korrigieren kann.
    Geändert von twin2 (31.07.2014 um 15:12 Uhr) Grund: Klammer richtig gesetzt



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