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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    Vielleicht hat sie sich verschrieben und es sind 2 Seiten + 4 Seiten Anhang
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






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  2. #12
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    P.S.: Ich halte es für strategisch sinnvoller lieber den Gutachter mit stichhaltiger Argumentation zu überzeugen, als alles was einem einfällt in das Begründungsschreiben zu packen, um dann für eine mögliche Klage gewappnet zu sein. Die bei der HSS sind auch nicht doof und lehnen die Leute nicht grundlos ab, auch wenn es der ein oder andere vermutlich anders sieht (Ablehnung muss ja nicht bedeuten dass ihr nicht den Anforderungen entsprecht, sondern dass es x Leute gibt, die den Anforderungen noch besser entsprechen!). Und bei wissenschaftlichen Gründen hat die Uni sowieso relativ freie Hand, dh. wenn sie jemanden nicht haben wollen oder jemand anders bevorzugen, dann hast du rechtlich gesehen vermutlich auch keine Handhabe dagegen.



  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von jennyli
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    Ich habe ja auf Fallgruppe 3 oder 4 argumentiert, bin zudem fachfremd, was die Sache knifflig macht. 20+40 habt ihr schon richtig gelesen ;) - aber ich habe mich im Anschreiben schon dafür entschuldigt - ist ja nicht so als wäre mir das nicht auch ein wenig unangenehm.
    Im ersten Anlauf habe ich nur FG 5 bekommen, aber im Widerspruchsverfahren zumindest schon zugestanden bekommen, dass Medizin für meinen Berufswunsch notwendig ist, was HSS anders sehen wollte. Es ging ja im Prozess um die korrekte Ermittlung der Kennzahl. Ob die dann auch für einen Platz gereicht hätte, steht auf einem anderen Blatt.
    Meine diesjährige Argumentation zielte also vor allem darauf ab die Notwendigkeit meines Erststudiums glaubhaft zu machen. Dafür habe ich für alle Fächer die ich dort hatte dargelegt, warum ich das Wissen brauche und dass es nicht möglich ist, sich den Wissensschatz als Gasthörer oder mit Weiterbildungen anzueignen.
    Mein Fall ist sehr speziell und dürfte wohl der erste in DE sein, weswegen HSS sich vermutlich sehr schwer tut mit der Anerkennung.
    Juristisch dürfte ich da diesmal aber deutlich bessere Chancen haben, hab die Begründung vorher auch von einem kundigen
    Anwalt prüfen lassen.
    Vor Gericht zählt nicht, ob HSS den ganzen Text nun lesen wollte oder nicht - wenn sie aufgrund des Nichtlesens falsch argumentieren, kann man dagegen natürlich vorgehen. Und diesmal wäre ich auch für die nächste Gerichtsinstanz gewappnet, das war ich im Vorjahr leider nicht.



  4. #14
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    Zitat Zitat von jennyli Beitrag anzeigen
    Ich habe ja auf Fallgruppe 3 oder 4 argumentiert, bin zudem fachfremd, was die Sache knifflig macht. 20+40 habt ihr schon richtig gelesen ;) - aber ich habe mich im Anschreiben schon dafür entschuldigt - ist ja nicht so als wäre mir das nicht auch ein wenig unangenehm.
    Im ersten Anlauf habe ich nur FG 5 bekommen, aber im Widerspruchsverfahren zumindest schon zugestanden bekommen, dass Medizin für meinen Berufswunsch notwendig ist, was HSS anders sehen wollte. Es ging ja im Prozess um die korrekte Ermittlung der Kennzahl. Ob die dann auch für einen Platz gereicht hätte, steht auf einem anderen Blatt.
    Meine diesjährige Argumentation zielte also vor allem darauf ab die Notwendigkeit meines Erststudiums glaubhaft zu machen. Dafür habe ich für alle Fächer die ich dort hatte dargelegt, warum ich das Wissen brauche und dass es nicht möglich ist, sich den Wissensschatz als Gasthörer oder mit Weiterbildungen anzueignen.
    Mein Fall ist sehr speziell und dürfte wohl der erste in DE sein, weswegen HSS sich vermutlich sehr schwer tut mit der Anerkennung.
    Juristisch dürfte ich da diesmal aber deutlich bessere Chancen haben, hab die Begründung vorher auch von einem kundigen
    Anwalt prüfen lassen.
    Vor Gericht zählt nicht, ob HSS den ganzen Text nun lesen wollte oder nicht - wenn sie aufgrund des Nichtlesens falsch argumentieren, kann man dagegen natürlich vorgehen. Und diesmal wäre ich auch für die nächste Gerichtsinstanz gewappnet, das war ich im Vorjahr leider nicht.
    Dh. 1-2 Seiten der 60 sind schon mal Entschuldigungen weil das Schreiben so lang ist und du sie danach verklagen wirst

    Dann erzähl doch mal, was hast du denn studiert und was ist dein Berufsziel? Und nachdem du die Einzige in D bist, musst ja auch keine Angst haben, dass dich jemand kopiert, wenn du uns das verrätst.



  5. #15
    Verabscheut Pümpel! Avatar von Trianna
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    Ja mich würde auch mal das Erststudium interessieren
    "I can´t come to work today, I have no face"




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