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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Zitat Zitat von jennyli Beitrag anzeigen
    ich denke: Bei wiss. Gründen reicht da vllt ein Satz einer renommierten 3. Partei aus
    Nope...
    "This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."
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  2. #22
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    Zitat Zitat von jennyli Beitrag anzeigen
    Und so macht es dann mit der Begründung wohl jeder so, wie er es für sinnvoll hält ;) ich denke: Bei wiss. Gründen reicht da vllt ein Satz einer renommierten 3. Partei aus, bei beruflichen Gründen muss man hingegen selbst argumentieren und kann sich idR nicht auf ein Gutachten beziehen.

    Meine Fallkonstellation ist sicher nicht selten, aber die individuelle Berufsplanung, die es so nicht nochmal gibt.
    Glaube du hast dich mit dem Bewerbungsverfahren nicht richtig befasst? Auch bei wissenschaftlichen Gründen muss man selber argumentieren! Außerdem musst du hier nicht nur HSS von deinem Anliegen überzeugen sondern vorher auch noch die Uni! Empfehlungsschreiben mögen helfen, bringen dir aber gar nichts, wenn du nicht richtig argumentierst! Ich habe in meiner Bewerbung auf Empfehlungen übrigens gezielt verzichtet. Entweder spricht meine Arbeit, Lebenslauf und Argumentationsführung für mich oder nicht. Wenn nicht, dann hilft mir auch kein Dritter der mir Honig um den Mund schmiert.

    P.S.: Wenn du doch glaubst, der Satz einer 3. renommierten Partei würde reichen, warum machst du dir dann den Umstand mit Klage und 60 Seiten langen Bewerbungen, anstatt dir eine renommierte Stimme zu holen...



  3. #23
    Registrierter Benutzer Avatar von jennyli
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    Nein, mit wissenschaftlichen Begründungen kenne ich mich tatsächlich nicht aus .... habe ich aber auch nie behauptet? ;) Ich habe mich mit beruflichen Argumentationen befasst - und das sicherlich sehr umfassend

    Finde es ein bisschen schade, dass hier so wild über die Sinnhaftigkeit meiner Seitenanzahl diskutiert wird. Zum einen habe ich meine (juristischen) Gründe dargelegt, zum anderen ist der Drops ja schon gelutscht ... damit ist also keinem geholfen.

    'netto' sind es übrigens ca. 10 Seiten reiner Begründungstext, die weiteren 10 Seiten sind u.a. Rechercheergebnisse (Liste vergleichbarer Positionen) und eine tabellarische Darstellung der jew. Studienfächer (mit kurzer Erläuterung, wozu das Wissen benötigt wird).
    Ich finde wenn man sich lange Gedanken macht, wie eine mögliche Gegenargumentation von HSS aussehen könnte (Gerichtsurteile sind hier ne super Quelle) und alle möglichen Gegenargumente schon vorab versucht zu entkräften und dies mit Rechercheergebnissen untermauert, ist die Seitenanzahl gar nicht so ungewöhnlich. Ich habe ja im Dezember schon mit der Überarbeitung begonnen - da kommt eben einiges zusammen.

    Ich habe im Übrigen keinesfalls den Anspruch zu sagen, dass mein Weg für jeden der richtige ist (falls das hier irgendwie so rübergekommen sein sollte) - im Gegenteil: ich finde auch, dass man HSS nicht mit unnötigem Balast beladen sollte. Aber je ungewöhnlicher der persönliche Werdegang, desto mehr gibt es eben auch zu verargumentieren.



  4. #24
    Registrierter Benutzer Avatar von jennyli
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    Hubär ich würde es aber schon gerne verstehen:

    Ist es also nicht so, dass bei der wissenschaftlichen Begründung vor allem der (möglichst wissenschaftliche) persönliche Lebenslauf im Vordergrund steht, das Forschungsgebiet/-vorhaben aber letzlich nur oberflächlich erwähnt wird, weil die Uni mit dem Gutachten ja idealerweise bereits 'bestätigt' hat, dass es dort Forschungsbedarf gibt (und HSS hier ohnehin keine Details wissen will, weil der fachliche Hintergund fehlt)?



  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von jennyli Beitrag anzeigen
    'netto' sind es übrigens ca. 10 Seiten reiner Begründungstext
    Das ist doch schon eine ganz andere Aussage als 40-60 Seiten. Ich denke mal wir sind hier alle bei 5-10 Seiten + Anhang. Dass der Anhang natürlich total ausufern kann ist klar, nur bei dir klang so ein bisschen wie 40 Seiten OHNE Anhang und das stößt natürlich auf Unverständnis ;)
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