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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Außerdem unterschreibst du bei Immatrikulation in der Regel, dass du noch nie an einer anderen Deutschen Hochschule immatrikuliert warst... Was natürlich auch wieder nicht zwingend nachgeprüft wird, aber in der Zusammenschau sind das dann doch recht viele potentiell approbationsgefährdende Handlungen ;)



  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von jennyli
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    17.12.2013
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    96
    Ja, denke auch dass das alles ziemlich heikel ist. Man macht sich halt über alle Anmerkungen die man so aufschnappt Gedanken



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Du musst bei hochschulstart angeben, was für eine Hochschulzugangsberechtigung du hast und diese nachweisen. Viel Spaß.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



  4. #9
    ehemaliger User_11062015
    Guest
    ich hab dazu mal einen älteren Medilearn Beitrag gefunden
    http://www.medi-learn.de/foren/archi...p/t-34302.html
    Quintessenz: man handelt ordnungswidrig, wenn man falsche Angaben macht (und dabei erwischt wird), kann man anscheinend mit bis zu 5000 Euro Strafe belangt werden und lebt aus emotionaler Sicht in ständiger Angst erwischt zu werden. Ist das nämlich der Fall, wird auch die Zulassung zurückgezogen.
    Ob die bis dahin erbrachten Leistungen nun aberkannt werden oder nicht, weiß ich nicht.

    Jenny, ich kann deine verzweiflung verstehen. Andererseits hattest du damals nach dem Abitur einfach die Wahl, ob und was du studieren möchtest und da du ja bereits die Zweitstudienbewerber-quote in Anspruch nehmen musst, gehe ich davon aus, dass du in eben jenem besagten anderen Studiengang in irgeneiner Form einen Abschluss gemacht haben musst. Das ist jetzt einfach nicht rückgängig zu machen.
    Sie zu, dass du beim nächsten mal noch ein, zwei pünktchen rausholen kannst oder ne super Begründung hast.
    Aber so etwas zu posten, geht nicht, esseidenn zu willst als Juristin so deine Konkurenten loswerden. Das wär moralisch zwar höchst verwerflich, allerdings auch ziemlich clever.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    In den Weiten der Vorklinik
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    Zitat Zitat von Zanza Beitrag anzeigen
    Außerdem unterschreibst du bei Immatrikulation in der Regel, dass du noch nie an einer anderen Deutschen Hochschule immatrikuliert warst... Was natürlich auch wieder nicht zwingend nachgeprüft wird, aber in der Zusammenschau sind das dann doch recht viele potentiell approbationsgefährdende Handlungen ;)
    Soweit ich mich erinnere, unterschreibt man bei der Immatrikulation nur, dass man noch keine Prüfung in selbigem Fach endgültig nicht bestanden hat, sprich seinen Prüfungsanspruch noch hat.
    Aber wie auch immer, in der Bewerbung muss man bereits absolvierte Hochschulabschlüsse ja angeben und auch generell die Semester, die bislang an deutschen Hochschulen studiert wurden, wann und in welchen Fächern und so weiter.
    Am Ende versichert man nochmals die Richtigkeit der Angaben und wird darauf hingewiesen, dass die Zulassung bei Falschangaben versagt wird.

    Es gibt ja noch diese Nummer, sich für ein "Zweitstudium" als Erststudium zu bewerben, wenn das erste zum Zeitpunkt der Bewerbung tatsächlich noch nicht abgeschlossen ist, sondern erst zum Ende des Semesters, sodass dann pünktlich mit dem zweiten als offizielles Erststudium begonnen werden kann, da ist soweit ich weiß auch alles korrekt.

    Aber wenn du den ersten Abschluss wirklich schon in der Tasche hast, ist dein Vorhaben schon grenzwertig bis kriminell.
    Ich würde das nicht machen. Wie sieht es denn mit Auslandsstudium aus?



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