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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn du immatrikuliert bist sammelst du keine Wartesemester. Falls er also am Ende über die WS Quote den Platz bekommen hat war das ein Betrug.



  2. #17
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    Zitat Zitat von THawk Beitrag anzeigen
    Das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn du immatrikuliert bist sammelst du keine Wartesemester. Falls er also am Ende über die WS Quote den Platz bekommen hat war das ein Betrug.
    aber wie will die Uni bzw die ZVS das denn nachprüfen, dass man schon mal studiert hat? ich studiere bereits Pharmazie aber ich fand das ganze System schon immer etwas fragwürdig.. ich kann mir nicht vorstellen dass die Uni nach der Einschreibung bei der Krankenkasse nachfragt ob schonmal eine Immatrikulationsbescheinigung eines erststudiums vorlag, und wenn schon, die Krankenkasse dürfte das glaube ich aus datenschutzrechtlichen gründen gar nicht weitergeben, oder?



  3. #18
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    Ich habe mich letztes Semester als Erststudent beworben, obwohl ich einen fertigen Bachelor hatte und Zweitstudent bin. Warum ich das gemacht habe weiß ich gar nicht genau, vermutlich war es teils Frust, teils Routine nach 11 regulären und gültigen Erstbewerbungen.

    Wie es der böse Zufall so will wurde ich ausgerechnet dieses Mal von der Universität angenommen und habe eine Einladung zur Immatrikulation bekommen.

    Weder die ZVS noch die Universität selber prüft nach, ob du bereits einen Abschluss hast oder nicht. Trotzdem würde ich dringend davon abraten dein Studium auf Betrug aufzubauen. Ich habe extra einen Anwalt kontaktiert und eine juristische Meinung eingeholt mit folgendem Fazit: Fällt irgendwann im Laufe deines Studiums auf, dass du Falschangaben bei der Immatrikulation angegeben hast, werden dir alle bis dato erbrachten Leistungen aberkannt und für ungültig erklärt. Die Universität ist VERPFLICHTET dich zu exmatrikulieren, die haben keinerlei Verhandlungsspielraum.

    Letztendlich habe ich die Karten offen auf den Tisch gelegt und zugegeben, dass ich bereits einen Abschluss habe. Die Uni hat mich natürlich darauf hingewiesen, dass ich mich nicht bei Ihnen einschreiben darf und meine Einladung zurückgezogen.

    Die Ironie an der Geschicht: Ich habe mein Bachelorstudium bewusst um 1,5 Jahre verlängert, damit mir oben gennanter Fall nicht passiert. Murphys Law, hät ich mal lieber mein Studium abgebrochen...



  4. #19
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    Zitat Zitat von Mojo01 Beitrag anzeigen
    Ich habe mich letztes Semester als Erststudent beworben, obwohl ich einen fertigen Bachelor hatte und Zweitstudent bin. Warum ich das gemacht habe weiß ich gar nicht genau, vermutlich war es teils Frust, teils Routine nach 11 regulären und gültigen Erstbewerbungen.

    Wie es der böse Zufall so will wurde ich ausgerechnet dieses Mal von der Universität angenommen und habe eine Einladung zur Immatrikulation bekommen.

    Weder die ZVS noch die Universität selber prüft nach, ob du bereits einen Abschluss hast oder nicht. Trotzdem würde ich dringend davon abraten dein Studium auf Betrug aufzubauen. Ich habe extra einen Anwalt kontaktiert und eine juristische Meinung eingeholt mit folgendem Fazit: Fällt irgendwann im Laufe deines Studiums auf, dass du Falschangaben bei der Immatrikulation angegeben hast, werden dir alle bis dato erbrachten Leistungen aberkannt und für ungültig erklärt. Die Universität ist VERPFLICHTET dich zu exmatrikulieren, die haben keinerlei Verhandlungsspielraum.

    Letztendlich habe ich die Karten offen auf den Tisch gelegt und zugegeben, dass ich bereits einen Abschluss habe. Die Uni hat mich natürlich darauf hingewiesen, dass ich mich nicht bei Ihnen einschreiben darf und meine Einladung zurückgezogen.

    Die Ironie an der Geschicht: Ich habe mein Bachelorstudium bewusst um 1,5 Jahre verlängert, damit mir oben gennanter Fall nicht passiert. Murphys Law, hät ich mal lieber mein Studium abgebrochen...
    was hätte es denn für einen Unterschied gemacht wenn du abgebrochen hättest? kommt die zvs schneller auf ein abgeschlossenes Studium als auf ein abgebrochenes? Sorry aber ich finde dieses ganze zvs System ein wenig fragwürdig.. wie wollen die denn bitte nachprüfen, ob du schon einen abschluss hast oder nicht?



  5. #20
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    Zitat Zitat von danilo45 Beitrag anzeigen
    was hätte es denn für einen Unterschied gemacht wenn du abgebrochen hättest? kommt die zvs schneller auf ein abgeschlossenes Studium als auf ein abgebrochenes? Sorry aber ich finde dieses ganze zvs System ein wenig fragwürdig.. wie wollen die denn bitte nachprüfen, ob du schon einen abschluss hast oder nicht?
    Abgebrochen oder noch in einem laufenden Studium zählt als Erststudienbewerbung. Zweitstudent bist du erst, wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung ein abgeschlossenes Bachelorstudium (oder Staatsexamen, etc.) hast.



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