Joa, nur hilft einem "Ortsgebundenheit" (ist eine Definitionsfrage) nicht unbedingt in der Wartezeitquote weiter (SK).
@kmu66
Einerseits glaubst du, dass man irgendwann 8 oder 9 Jahre warten muss (was ich für absolut !!! utopisch halte), andererseits schreibst du, dass der Doppeljahrgang schon ab 2015 Konkurrenz machen wird. Das sind dann aber erst 6 Jahre nach den ersten Doppeljahrgang, aber wir steuern JETZT auf reelle 7 Jahre Wartezeit zu.
Irgendwie passt das nicht zusammen, was du so schreibst.