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  1. #1
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    Hallo zusammen !

    Ich habe 2011 in der Unfallchirurgie begonnen und bin nach 12 Monaten in die Anästhesie gewechselt. Ursächlich dafür war die hohe Arbeitsbelastung und jetzt im Nachhinein meine Naivität (wollte schnell die Intensivzeit haben, habe mich geärgert das ich fast nie im Op stand, etc.). Nun bin ich dort ziemlich schnell schwanger geworden und dementsprechend nach 6 Monaten ausgeschieden (wobei Mutterschutz ja soweit ich weiß noch als Ausbildungszeit gerechnet wird ?!) - damit hätte ich dann insgesamt 10,5 Monate Anästhesie auf dem Zettel stehen.

    Nach dem Jahr Elternzeit weiß ich nun gar nicht mehr wohin mit mir. Ich arbeite seit April wieder auf einer halben Stelle in meiner alten Abteilung (ende Sept. habe ich dann 2 Jahre und 1,5 Monate Assistenzarztzeit auf dem Zettel) und fühle mich fehl am Platz. Langeweile macht sich breit. Ich trauere der Chirurgie und dem handwerklichen Arbeiten hinterher. Der Stationsarbeit, die Abwechslung. Kann mir sogar Allgemeinmedizin vorstellen (allerdings macht mir 2 J. Innere Bauchweh). Dieses "Herumgesitze" in der Anästhesie ist so öde. Und richtig was Lernen tue ich auch nicht - arbeite ja mit niemandem zusammen, sondern betreue "meinen" Patienten nur allein.

    Was soll ich bloß tun ?

    Dann noch etwas anderes:

    Habe gerade die Weiterbildungsordnung gelesen und in der Allgemeinmedizin folgenden Satz entdeckt: "Jeweils mindestens sechs Monate der Weiterbildung in der stationären internisti- schen Patientenversorgung und in der ambulanten hausärztlichen Versorgung müs- sen ganztägig abgeleistet werden." - bedeutet das etwa, dass z.B. von den geforderten 2J. Innere stationär auch 1,5 J halbtags abgeleitet werden können ? Ich bin verwirrt...

    Danke für's. Lesen und eure Meinungen...



  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Tübingen
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    6.701
    Das steht in allen Weiterbildungsordnungen, die Weiterbildung muss grundsätzlich in Vollzeit erfolgen.

    Es gibt aber - jetzt bitte aufatmen - Ausnahmen und Teilzeit wegen Kindern gehört dazu.
    Also alles gut.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  3. #3
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Registriert seit
    04.04.2003
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    30.693
    Der Mutterschutz zählt nicht als Weiterbildung!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
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    Semester:
    Sesshaft geworden in der Pädiatrie
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    Man kann auch in Teilzeit (mindestens 50%) die Weiterbildung machen, muss es aber hier vorher beantragen bei der LÄK. Ich musste es nicht mal begründen.
    Beschäftigungsverbot und Mutterschutz zählen nicht zur WB. Man war ja auch nicht da.
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



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