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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Puh, erstmal ziemlich ungewohnt in diesem Forum zu schreiben

    Ich werde wahrscheinlich ab 1.11. meine erste Stelle antreten. Jetzt kam der Arbeitsvertrag per Post. Der besteht im Endeffekt nur aus 1 Seite:


    1. Befristet auf 2 Jahre, Probezeit 6 Wochen, "Die Beschäftigung erfolgt mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit"

    2. "Die Bestimmungen des Tarifvertrages für Ärzte an kommunalen KH (TV-Ärzte/VKA) gelten als zwischen den Vertragsparteien unmittelbar vereinbarte Vertragsbedinungen. [...] Außerdem finden die für das Klinikum xxx jeweils verbindlichen sonstigen einschlägigen Tarifverträge, tarifvertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Regelungen Anwendung"

    3. "Der Arzt verplichtet sich, im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit zu leisten.

    4. & 5. Nur noch Eingruppierung und Inkrafttreten.



    So und nun? Man liest hier ja dauernd was von Opt-Out. Ist Abschnitt 3) das? Ich blick nicht durch. Natürlich bin ich bereit Überstunden zu leisten, aber ändert sich durch 3) irgendetwas an meiner grundsätzlicher Arbeitszeit?


    Danke für Eure Hilfe! Ich weiß, dass es viele Themen zu Arbeitsverträgen gibt, aber als Anfänger steht man da davor und versteht nur Bahnhof.



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  2. #2
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Nein, mit 3 ist nicht Opt-out gemeint. Das muß gesondert ausgehandelt und unterschrieben werden....
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  3. #3
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    In meinen Augen sind das übliche Formulierungen für einen Arbeitsvertrag nach einem Tarifvertrag. Der dritte Absatz ist dabei sogar redundant, da sich eine vergleichbare Formulierung schon im TV-Ä/VKA findet. Ausgesagt wird damit nur, dass du eben zu Überstunden und Bereitschaftsdiensten herangezogen werden kannst, was aber eben auch schon im Tarifvertrag steht. Die Arbeitszeit beträgt dann Vollzeit nach Tarifvertrag 40 Stunden. Eine Opt-Out Regelung ist dort nicht enthalten. Die würde ansonsten als zusätzliches Dokument den Vertragsunterlagen beigelegt.



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  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Der-Udo Beitrag anzeigen
    Puh, erstmal ziemlich ungewohnt in diesem Forum zu schreiben
    Warum? 71 Posts sind doch nicht neu?

    Ich werde wahrscheinlich ab 1.11. meine erste Stelle antreten. Jetzt kam der Arbeitsvertrag per Post. Der besteht im Endeffekt nur aus 1 Seite:
    Herzlichen Glückwunsch. Welche Fachrichtung und in welcher Region fängst Du an?
    Eine Seite ist OK. Da sich der AV auf den TV bezieht, muss das alles gar nicht da rein. Wichtig sind eben nur so Dinge wie eine Befristung, die eben in JEDEM Fall schriftlich VOR Arbeitsaufnahme fixiert und von beiden Seiten unterschrieben werden muss.
    Ansonsten eben nur etwaige Nebenabreden, die nicht im TVÄ drinstehen. Und wenn da so etwas kommt, dann würde ich zumindest solchen Nebenabreden sehr genau prüfen (lassen)...


    [I]1. Befristet auf 2 Jahre, Probezeit 6 Wochen, "Die Beschäftigung erfolgt mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit"
    Heißt nur, dass die Anstellung auf 2 Jahre befristet ist mit der Probezeit, und der Satz, den Du fett markiert hast, sagt nur aus, dass Du eine Vollzeitstelle hat.


    2. "Die Bestimmungen des Tarifvertrages für Ärzte an kommunalen KH (TV-Ärzte/VKA) gelten als zwischen den Vertragsparteien unmittelbar vereinbarte Vertragsbedinungen. [...] Außerdem finden die für das Klinikum xxx jeweils verbindlichen sonstigen einschlägigen Tarifverträge, tarifvertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Regelungen Anwendung"
    Da musst Du uns schon sagen, um welchen Vertrag es da im Speziellen geht. I.d.R. sind die TVÄ alle recht ähnlich. In dem einen sind die Wochenstunden bei 40, der andere hat 42. Die Vergütung ist mittlerweile auch recht gleich, in der Uni bekommt man etwas mehr, im katholischen KH um die Ecke aufm Land etwas weniger.
    Es gibt aber eben auch Häuser (z.B. ein großes Haus mitten in Hessen), die zwar eigentlich den TVÄ-VKA anwenden, sich aber mit dem MB auf eine andere Vergütung (weniger) geeinigt haben. Meist geht es dann um die Wochenstunden bei gleichem Gehalt, oder eben eine andere Bereitschaftvergütung oder ähnliches...
    Bei dem Satz oben KANN es heißen, dass die üblichen Bestimmungen des TVÄ, wie z.B. Urlaub, Bereitschaftdienste, Wochenstunden, usw. gelten, aber eben eine andere Entgelttabelle gilt (für Euer Haus ausgehandelt).
    Es kann aber auch "nur" um irgendwelche Besonderheiten Eures Hauses gehen, die in dem TVÄ nicht abgebildet sind...
    Oder aber es ist alles nur doppelt gemoppelt...

    3. "Der Arzt verplichtet sich, im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit zu leisten.
    Nichts bei denken. Ist normal. Das heißt nur, dass Du im Rahmen Deiner Arbeit eben Bereitschaftdienste leisten musst. Also z.B. Anwesenheitsdienst, Rufdienst usw. Und wenn eben viel Arbeit anfällt, oder Du gerade mitten in einer OP stehst, nicht um 16 Uhr der Hammer fällt oder der Sevotopf zugedreht wird...

    So und nun? Man liest hier ja dauernd was von Opt-Out. Ist Abschnitt 3) das? Ich blick nicht durch. Natürlich bin ich bereit Überstunden zu leisten, aber ändert sich durch 3) irgendetwas an meiner grundsätzlicher Arbeitszeit?
    Wie Moorhühnchen schon geschrieben hat, ist Opt-Out eine eigenständige Nebenabrede (s.o).
    Damit ändert sich Deine Arbeitzeit aber nicht. Dein Vertrag geht über 40 (42?) Stunden, und die arbeitest Du. Wenn Du jetzt Bereitschaftsdienste machst, dann kannst Du maximal bis (im Schnitt) 48h/Woche arbeiten. Das ist die gesetzliches Maximalwochenstundenzahl. Mit einerm Opt-Out kannst Du freiwillig mehr Stunden pro Woche arbeiten. Das aber ändert nix an Deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Nur eben an der Möglichkeit, überhaupt Bereitschaftsdienste machen zu können, ohne gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstossen. Wieviele Stunden man im Opt-Out unterschreiben möchte, muss man sich eben genau überlegen...

    Danke für Eure Hilfe! Ich weiß, dass es viele Themen zu Arbeitsverträgen gibt, aber als Anfänger steht man da davor und versteht nur Bahnhof.
    Ich würde mal gucken, ob Du unter Deinen zukünftigen Kollegen jemanden findest, der sich mit diesen Dingen auskennt, und der Dir ein wenig helfen kann. Ist auch wichtig, um z.B. die Abrechnungen zu verstehen. Und ganz wichtig: man sollte sich auch ein bißchen selbst weiterbilden in Bezug auf Verträge, Personalpolitik und Abrechnugen etc. Sonst wird man beschissen und merkt es nicht einmal... Außerdem finde ich, dass viel zu wenig Leute wirklich Ahnung von der Materie haben. Nur ändert sich das auch nicht wirklich.
    I'm a very stable genius!



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  5. #5
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    was mir grad beim 2. Durchlesen auffällt...ist es inzwischen nicht so, dass ein Arbeitsvertrag mindestens so lange befristet ist, wie die Weiterbildungsermächtigung gilt... (evtl. hat Der-Udo's neuer Chef ja auch nur eine WBE von 24 Monaten...)..



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