Also normalerweise haben Häuser Absprachen mit der Ärztekammer wie die jeweilige Weiterbildungsordnung in dem spezifischen Haus umgesetzt wird. Da gibt es keine universelle Antwort. Insbesondere wenn Du das Haus mal gewechselt hast, dann wird es kompliziert und Du solltest direkt bei der ÄK anfragen und Dich beraten lassen, was Du noch brauchst. Wenn Du da was schriftliches hast, was Du noch brauchst und was auf keinen Fall mehr, dann kannst Du einerseits gegenüber Deinem Chef besser argumentieren wenn es um anstehende Rotationen geht und andererseits kann die ÄK dann bei der FA-Anmeldung auch nicht mehr sagen, das wäre so nicht in Ordnung, wenn Du es genau so gemacht hast, wie sie es vorgeschlagen haben.
Die Anzahl der Inneren Abteilungen ist nicht so wichtig für die Anzahl der Ritationen, wichtig ist, dass das Gesamthaus das ganze Spektrum für den FA hat (sprich die volle Weiterbildunsgermächtigung) und die Gesamtdauer der Rotationen. Wenn die ÄK jetzt beispielsweise 12 Monate Rotation will, dann ist es Wurscht, ob Du die in zwei Fremd-Abteilungen à 6 Monaten oder in einer zu 12 Monaten machst - solange Du die Absprache erfüllst.
Bei uns ist es z.B. so, dass wir für den sechsjährigen FA "Innere + irgendwas" nur 6 Monate in eine andere Abteilung rotieren müssen, dafür 12 Monate interdisziplinäre Notaufnahme - die zweite Runde NA gilt quasi als Fremdrotation. Im KH des nächsten Orts sind es 12 Monate fremd und 6 Monate NA, weil die das so geregelt haben.