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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Was meinst du Feuerblick zu dem Gesichtsfeld? Danke...



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  2. #17
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Genügen wird schon der Visus alleine... das Gesichtsfeld wollen die trotzdem meist schon haben.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #18
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    Hallo Feuerblick,

    ich muss die noch mal um Rat fragen. Wenn ein Augenarzt den Visus mit Handbewegung bezeichnet und der zweite mit 1/80 sieht das Versorgungsamt hier abweichende Werte. Welchem Visus entsprechen Handbewegungen? Und welche Quelle kann ich für diese Begründung angegeben?

    Vielen Dank



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  4. #19
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    1/80 gibt es nicht. Der niedrigste in Zahlen ausgedrückt Visus ist 1/50. Aber auch diese Angaben (Handbewegung vs. 1/80) sind letztendlich irrelevant, da das Versorgungsamt nur interessiert, ob der Visus besser oder schlechter als 1/50 ist, denn das ist die Stufe, die entscheidet, ob man blind vor dem Gesetz oder hochgradig sehschwach ist.
    Geändert von Muriel (11.10.2014 um 20:29 Uhr)



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  5. #20
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    So isses... Wobei manche Bundesländer ja auch noch "wesentlich sehbehindert" kennen und dafür die Hälfte an Blindengeld als "Sehbehindertengeld" zahlen.
    Und DU musst überhaupt nicht argumentieren. WENN, dann muss dein Augenarzt seine Ausführungen präzisieren. Wobei "Handbewegungen" durchaus eine gängige Bezeichnung ist und keinerlei Nachfragen nach sich ziehen sollte. Denn HBW ist definitiv unter 1/50. Was zählt ist das, was in der Augenfachärztlichen Bescheinigung steht.
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