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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Habt ihr oder du Feuerblick Erfahrungen mit Begutachtungen im Rahmen eines Antrages auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt? Wie läuft eine solche Begutachtungen bei einem externen Gutachter (Augenklinik) ab? Welche Tests sind dort üblich?
    Danke



  2. #22
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Meistens wird anhand Aktenlage begutachtet. Falls nicht, wird eine Vorstellung bei einem Gutachter (oft Augenkliniken mit entsprechender diagnostischer Infrastruktur) vereinbart. Zu den üblichen und schon bekannten Untersuchungen kommen dann oft solche Dinge wie OCT, Fluoreszenzangio, orthoptischer Befund und Elektrophysiologie. Kommt auf Diagnose und Fragestellung an. Sprich: Je komplizierter die Erkrankung oder je weniger plausibel die Vorbefunde, desto intensiver die Untersuchung.
    Wieso interessiert dich das so en Detail? Bei miesem GF, schlechtem Visus und schon vorliegendem VEP sollte da eigentlich nichts mehr kommen...es sei denn, die Befunde sind doch nicht so plausibel wie hier geschildert
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #23
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    Du hast recht. Es interessiert mich wirklich aus privaten Gründen. Eine mir sehr nahestehende Person hat seit Anfang März einen erheblichen Visusverlust. Im Raum stehen entweder eine nicht ausgeheilte Neuritis, eine SMS oder eine Leber OpticusAtrophie. Auch seltenere Augenerkrankungen sind nicht ausgeschlossen. Diagnostik läuft zurzeit noch. Das VEP ist bei der P 100 Latenz erheblich verzögert. Kortison i.v. hochdosiert brachte keinen Erfolg. Der Visusverlust ist beidseits... Also was da der Gutachter noch machen will ist mir auch nicht ganz klar. Ein path. VEP ist ja eigentlich Nachweis genug oder?

    Wie läuft so ein Gutachten? Ganz entspannt oder sind das eher Wadenbeißer, die gucken wie man dem Patienten ein bisschen mehr Visus geben kann? Das Versorgungsamt meinte wohl, in solchen Fällen wird zu 95% ein Gutachten gemacht. Da beim Merkzeichen BL ja einiges dran hängt...



  4. #24
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Als unabhängiger Gutachter hast Du ja keinerlei Interesse an einer tendenziösen Begutachtung. Du kriegst ja nicht mehr oder weniger Geld je nach Erebnis. Im Gegenteil, wenn Deine Gutachten alle wegen fehlerhaften Befunde nach Widerspruch wieder kassiert werden, dann werden die Anforderer Dich zukünftig eher meiden, die haben ja auch keinen Bock darauf, zusätzlich zum eigentlichen Gutachter immer noch einen Zweitgutachter zu zahlen, der den Befund vom ersten nachbessert.

    Wenn ich ein Gutachten mache (und die Augenärzte werden es kaum anders machen) versuche ich maximal unvoreingenommen an die Sache ranzugehen und das Gutachten vor allem auf die objektiven Befunde zu gründen, das kann man ja dann auch für andere gut nachvollziehbar begründen. Schließlich muss man das ja genau das machen können, wenn eine Seite das Gutachten anzweifelt.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  5. #25
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Stimmt, Rico...

    Was man anders macht als Gutachter? Im Prinzip nichts, aber man ist genauer und lotet auch Dinge aus, die in der normalen Praxis oder Ambulanz teilweise nicht gemacht werden. Da kommt dann beispielsweise auch die manuelle Goldmann-Perimetrie zum Zuge, da wird die Elektrophysiologie genauer und ausführlicher gemacht etc. pp.
    Wadenbeißer sind auf solche Sachen spezialisierte Gutachter eigentlich nicht. Warum auch? Man hat ja nichts davon. Aber man überprüft quasi noch während der Untersuchung alle Befunde sehr genau auf Plausibilität und schaut unter Umständen nochmal genau hin, wenn etwas nicht passt.
    Und natürlich kitzelt man den bestkorrigierten bestmöglichen Visus raus. Das ist normal und muss auch sein. Es geht ja nicht nur darum, wie der Patient eingestuft werden kann sondern auch darum, wie es für ihn in Alltag und Beruf weitergehen kann (vergrößernde Sehhilfen, Eingliederung etc.). Und dafür muss man schon wissen, welche Funktion da ist. D.h. aus "Handbewegungen" wird vielleicht 0,0XX, weil man sich die Mühe macht, wirklich genau zu testen. Das passiert aber nicht aus der Intention heraus, jemanden aus der Blindheit "rauszuprüfen".
    Gewagte Aussage, dass zu 95% ein Gutachten gemacht wird...Aktenlage vielleicht, aber mit Untersuchung? Da hätten die Gutachter ja nix mehr anderes zu tun als Blindengutachten (und die sind unter Umständen sehr umfangreich!) zu machen
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