Zu dieser Ausgangsfragestellung will ich noch kurz zwei Fragen (im Speziellen auf Rheinland Pfalz bezogen) anschließen. Die Approbation ist ja relativ teuer. In dem Antrag, den ich bei der Behörde (postalisch) abgegeben habe, fand sich jedoch kein Wort zur Zahlung. Liegt der Approbation eine Rechnung bei oder muss man die per Nachnahme bezahlen? Kommt die Approbation als Personen gebundes Einschreiben oder als normale Sendung, den auch der Nachbar annehmen kann?