Das kommt vor allem darauf an, wie man vorgeht:
1. Wenn man sich ohne Bezüge beurlauben lässt (und der Dienstherr da mitspielt), ist man weiterhin Beamter und kann (muss) "automatisch" wieder arbeiten, wenn der neue Job o.ä. endet.
2. Wenn man "kündigt", also entlassen wird, kann man zwar wieder zurück, das ist aber schwieriger (auch wieder eine Kostensache).