teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 6
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.08.2003
    Beiträge
    14

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Habe vorhin mit einem Psychologen gesprochen, und der
    meinte, dass die eine Überweisung vom Arzt brauchen, um
    auf Kosten der GKV tätig zu werden. Daher vielleicht nicht
    A?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.08.2003
    Beiträge
    5
    Habe mal meinen Dad gefragt, der ist zufällig Psychologischer Psychotherapeut.
    Es gibt seit 1999 ein neues Therapeutengesetz dass es den Psychologen ermöglicht ohne Überweisung eines Arztes sogenannte probatorische Sitzungen abzuhalten und sie direkt mit der KV abzurechnen.
    Eine weitere Therapie bedarf eines Gutachtens und einer Untersuchung durch einen Allgemeinmediziner, aber keiner Überweisung!

    Also doch A!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    31.03.2003
    Ort
    Münster
    Semester:
    10
    Beiträge
    34

    Und die ham nich' zufällig 'ne eigene Psychotherapeutenkammer, von der sie zugelassen werden?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.08.2003
    Beiträge
    5
    Da war er sich auch nich sicher,
    der Abschluss ist schon ein paar Jahre her.
    Kann nur sagen, dass es eben dieses neue Gesetz gibt und es eben seit 1999 möglich ist auch ohne Überweisung tätig zu werden.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    28.11.2003
    Beiträge
    27

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hi,

    inzwischen gibt es eine Bundeskammer, die aber auch nur ein freiwilliger Zusammenschluss ist, wie die Bundesärztekammer.
    Verbindliche Regelungen können aber nur Landeskammern treffen, wenn sie nach Landesrecht ermächtigt sind.
    Bei den Ländern sind das die Heilberufs- oder Kammergesetze.
    Da könnte man im Einzelfall nachschlagen.

    Ciao



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook