Das hättest Du aber auch in diesem Thread nachlesen können.ÄAppO §14 Abs. 6 (Bestehen der schriftlichen Prüfung):
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 vom Hundert der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 vom Hundert die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von [...] fünf Jahren bei dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung [...] erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
Auf deutsch heißt das übrigens, dass Du entweder 60% aller gewerteten Fragen richtig haben musst oder aber mindestens 78% der durchschnittlichen Punktzahl derer, die 10 Semester auf ihrer Immatrikulationsbescheinigung stehen haben. Mit Hilfe der MW-22% - Regel wird also die Bestehensgrenze heruntergesetzt, wenn die Prüfung besonders schwer war.