C kann nicht richtig sein. Ich informiere den Nachbarn, damit er fliehen kann oder ihn nun endgültig zur Strecke bringt?
Habe A genommen. Ist meiner Meinung nach auch nicht richtig, jedoch kann ich deiner Argumentation bezüglich B,D,E folgen. Habe auch so gedacht.
B + D sind definitiv falsch, da nach Paragraph 138 StGB eine Nichtanzeige bei geplantem Verbrechen strafbar ist. (auch für uns Ärzte)
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
E: Die Staatsanwaltschaft kann keine Schweigepflicht aufheben. Das kann NUR der Patient!