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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Unregistriert
    Guest

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    Meiner Meinung nach ist bei dieser Frage keine Antwort richtig. B & D sind schonmal falsch, weil man der Offenbarung aufgrund rechtfertigenden Notstandes nicht nachkommt. A ist falsch, weil das Gewaltschutzgesetz sich ausschließlich auf häusliche Gewalt bezieht. E ist falsch, weil die Strafverfolgungsinteressen der Staatsanwaltschaft die ärztliche Schweigepflicht NICHT regelmäßig außer Kraft setzt (unabhängig davon würde ich keine Meldung bei der Staatsanwaltschaft machen sondern bei der Polizei).
    Bleibt noch C, was in meinen Augen auch absoluter Blödsinn ist, da da das schöne Wörtchen ODER steht. Die zuständige Behörde (ist die Polizei überhaupt eine Behörde?) ODER den Nachbarn informieren? Wohl eher nicht. Wer da den Nachbarn informiert riskiert wohl eher, dass unser Patient von diesem erschossen wird. Auch die Aussage "den geäußerten Racheplan auf andere geeignete Weise zu verhindern" halte ich für eine sehr fragwürdige Empfehlung...

    Meinungen dazu bitte?
    Ich denke, das ist ein ganz klarer Fall für eine Anfechtung...



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    63
    C kann nicht richtig sein. Ich informiere den Nachbarn, damit er fliehen kann oder ihn nun endgültig zur Strecke bringt?
    Habe A genommen. Ist meiner Meinung nach auch nicht richtig, jedoch kann ich deiner Argumentation bezüglich B,D,E folgen. Habe auch so gedacht.

    B + D sind definitiv falsch, da nach Paragraph 138 StGB eine Nichtanzeige bei geplantem Verbrechen strafbar ist. (auch für uns Ärzte)
    http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

    E: Die Staatsanwaltschaft kann keine Schweigepflicht aufheben. Das kann NUR der Patient!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    15
    Ich hab auch c weil alles andere Quatsch war



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  4. #4
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Habe auch C gekreuzt, aber würde dem Nachbarn defintiv nichts sagen.
    Anzeige bei der Polizei. Punkt, Schluss, aus. Die leiten es der Staatsanwaltschaft weiter.

    Aber wie will man bei so extrem skurril konstruierten Fällen beim IMPP widersprechen?!
    Wieso erstellt der angeschossene keine Anzeige? Normaler Menschenverstand scheint bei vielen Fragen zu fehlen....



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  5. #5
    Greg House
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    "den geäußerten Racheplan auf andere geeignete Weise zu verhindern" das ist echt die dümmeste Zusatzinfo was das IMPP in dem Fall machen kann. Somit ist die Antwort für mich auch raus. Möchte gerne wissen was die damit meinen

    Was mich auch stutzig macht, wenn ich meine Schweigepflich in diesem Fall brechen würde dürfte ich die dann auch dem Nachbar Bescheid geben oder nur der Behörde ( ja die Polizei ist eine Behörde).



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