Hallo,

ja, ganz oft haben sie nur 12 Monate WB-Ermächtigung. Bei uns hat nur eine GemeinschaftsPraxis 24 Monate, bei der eine Subspezialisierung bei einer Kollegin vorhanden ist (Diabetes). In der Praxis, in der ich war, waren es 12 Monate, dann auf Antrag versucht zu erweitern, damit ich nochmal hingekonnt hätte für den Rest, aber es wurden dann nur 18 Monate, die mir nicht gereicht hätten.
Ich finde im Übrigen, dass ich sehr viel gelernt habe im ambulanten Bereich, was mir jetzt auch hilft für die Facharztvorbereitung. Gerade U-Untersuchungen und Impfungen gehen einem in allen Varianten gut von der Hand, was man in der Klinik ja nur aus Büchern dann lernen kann, bis auf U1 und U2.
Ich wäre dafür, die WB-Ordnung dahingehend zu ändern, dass jeder 1 Jahr ambulant arbeiten muss.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei zwei verschiedenen WB-Ermächtigten mit 12 Monaten arbeiten kann, aber weiß es nicht, da ich dann nicht mehr nachgefragt habe, weil ich den Rest in der Klinik bekommen habe.

LG
Annekii